Ruhegehalt Bundesrat will Blocher trotz negativer Gutachten voll auszahlen

sob

16.7.2020

Alt Bundesrat Christoph Blocher verzichtete unter dem Applaus seiner Anhänger nach seiner Abwahl 2008 auf das Ruhegehalt. Jetzt möchte er rückwirkend alles auf einmal haben.
Alt Bundesrat Christoph Blocher verzichtete unter dem Applaus seiner Anhänger nach seiner Abwahl 2008 auf das Ruhegehalt. Jetzt möchte er rückwirkend alles auf einmal haben.
Keystone

Zwei unabhängige Experten sagen, dass Alt Bundesrat Christoph Blocher rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die Ruherente von insgesamt 2,7 Millionen Franken hat. Aber der Bundesrat drückt beide Augen zu.

Der Bundesrat hat in der Sache Christoph Blocher gegen den Rat von zwei Expertenmeinungen entschieden, als er dem ehemaligen Magistraten die Auszahlung des vollen Ruhegehalts rückwirkend bis ins Jahr 2008 von insgesamt 2,7 Millionen Franken zugesprochen hat.

Die Bundeskanzlei gab zwei Rechtsgutachten in Auftrag, als sich Blocher erstmals mit seinem Wunsch meldete. Eine dritte Expertenmeinung steuerten die Juristen aus dem Bundesamt für Justiz bei. Keines der drei Gutachten ist bis heute publik geworden.

Das erste Gutachten wurde erstellt von Rechtsprofessor und Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Laut Kieser gilt «eine fünfjährige Nachzahlungsfrist, welche rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zu berechnen ist.» Der Anspruch auf ein Ruhegehalt verjährt also nach fünf Jahren.



Blocher kann also nur sein Ruhegehalt für die Jahre ab 2015 geltend machen, rund 1,1 Millionen Franken. Der übrige Teil der Forderung, rund 1,6 Millionen Franken, ist juristisch nicht abgestützt.

Zum gleichen Ergebnis kommt laut «Tages-Anzeiger» der Experte im Bundesamt für Justiz: Gemäss Obligationenrecht verjähren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmenden nach fünf Jahren. Das treffe auch auf das Ruhegehalt von Christoph Blocher zu.

Zurück zur Startseite