Zivilprozesse Bundesrat will Geschädigten Zugang zu Gerichten erleichtern

SDA

2.3.2018 - 18:43

Der Bundesrat will Geschädigten den Zugang zu Gerichten erleichtern - mit tieferen Kosten, Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklagen. (Symbolbild)
Der Bundesrat will Geschädigten den Zugang zu Gerichten erleichtern - mit tieferen Kosten, Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklagen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Bundesrat will Privaten und Unternehmen den Zugang zu Zivilgerichten erleichtern. Er schlägt vor, die Kosten zu senken und den kollektiven Rechtsschutz zu stärken. Neu sollen Gruppenvergleiche und Verbandsklagen möglich sein.

"Wer recht hat, soll auch recht bekommen", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Freitagabend vor den Medien. Es dürfe nicht sein, dass sich nur Reiche den Gang vor Gericht leisten könnten. Der Bundesrat wolle deshalb die Zivilprozessordnung anpassen.

Heute halten hohe Prozesskostenvorschüsse viele davon ab, ihre Ansprüche auf dem Gerichtsweg geltend zu machen. Sommaruga sprach von einer "faktischen Zugangshürde". Diese will der Bundesrat nun senken. Zum einen schlägt er vor, die Prozesskostenvorschüsse zu halbieren. Zum anderen soll sich das Gericht für Gerichtskosten künftig ausschliesslich an die unterliegende Partei halten.

Bei Massenschäden nur ein Verfahren

Weiter will der Bundesrat eine seit längerem bemängelte Lücke im kollektiven Rechtsschutz schliessen: Unternehmen sollen Ansprüche aus sogenannten Massenschäden in einem einzigen Verfahren beilegen können.

Heute muss jeder und jede seine Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen, selbst wenn viele Personen gleich oder gleichartig geschädigt worden sind. Ist der Schaden gering, lohnt sich das für den einzelnen nicht. Die Geschädigten verzichten, und der Verursacher muss für Fehler nicht gerade stehen.

Gruppenvergleich für Anleger

Neu sollen sich nun Geschädigte für ein Gruppenvergleichsverfahren in einem Verein zusammenschliessen können, um eine einvernehmliche kollektive Streiterledigung mit Wirkung für alle Geschädigten zu erreichen. Ein einziges Verfahren sei auch für das betroffene Unternehmen vorteilhaft, gab Sommaruga zu bedenken.

Als Beispiel nennt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung Anlegerschäden. Erleiden viele Kundinnen und Kunden einer Bank in Verluste, weil sie falsche Informationen erhielten oder mangelhaft beraten wurden, könnten die Bank und eine im Interesse der Geschädigten handelnde Organisation einen Gruppenvergleich schliessen. Dieser wäre grundsätzlich für alle betroffenen Kundinnen und Kunden wirksam.

Verbandsklage gegen Autohersteller

Weiter will der Bundesrat die Verbandsklage für die kollektive Durchsetzung finanzieller Ansprüche zulassen. Damit könnte zum Beispiel ein Verein, der die Interessen der Kundinnen und Kunden eines Autoherstellers vertritt, eine Verbandsklage einreichen, wenn der Hersteller ein fehlerhaftes Auto verkauft hat und dadurch den Kunden je ein Schaden in der Höhe von 2000 Franken entstanden ist.

Sommaruga nannte als weiteres Beispiel eine Patientenschutzorganisation. Diese könnte für Patientinnen und Patienten klagen, die wegen eines fehlerhaften Medikaments Schäden erlitten haben.

Keine Sammelklagen nach US-Vorbild

Von "Sammelklagen" spricht der Bundesrat nicht. Solche sind vor allem aus den USA bekannt. Dort sei das System aber ein anderes, erklärte Martin Dumermuth, der Direktor des Bundesamtes für Justiz. Ein einzelner Betroffener könne mit einem Anwaltsbüro eine Sammelklage anstreben.

Der Schadenersatz enthalte im US-Recht zudem ein Strafelement, die Anwälte erhielten eine finanzielle Beteiligung. In der Schweiz müsste nach dem Vorschlag des Bundesrates dagegen eine Organisation klagen, und zur Debatte stehe nur der Schadenersatz.

Beim Anlegerschutz abgelehnt

Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklagen hatte der Bundesrat bereits im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) vorgeschlagen, mit welchem der Anlegerschutz verbessert werden soll. Das Parlament hat die entsprechenden Gesetzesartikel aber gestrichen.

Ein Teil der Gegner argumentierte, der kollektive Rechtsschutz sollte nicht nur für Anlegerinnen und Anleger verbessert werden, sondern generell. Das forderte das Parlament auch in einer Motion, die es an den Bundesrat überwies.

Dieser schlägt nun weitere punktuelle Anpassungen vor. So will er die Verfahrenskoordination vereinfachen und das Schlichtungsverfahren stärken. Geplant ist ausserdem ein Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristen sowie eine gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Statistiken und Geschäftszahlen der Zivilgerichtsbarkeit.

Die Vernehmlassung zur Revision der Zivilprozessordnung dauert bis zum 11. Juni.

Bilder aus der Schweiz
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