FinanzdienstleistungenBundesrat will Umgang mit Blockchain regeln
SDA
22.3.2019 - 14:12
Der Bundesrat möchte dem Durchbruch der Blockchain-Technologie in der Finanzbranche nicht im Wege stehen. Verschiedene Gesetzesanpassungen sollen aber verhindern, dass durch Missbräuche die Reputation des Wirtschaftsplatzes Schweiz beschädigt wird.
Die Blockchain-Technologie sorgt in jüngster Zeit für Gesprächsstoff über Industriegrenzen hinweg. Gerade im Finanzsektor ist sie immer häufiger im Einsatz, auch die IT-Branche entdeckt sie. Sie ist etwa die technische Basis für Kryptowährungen wie Bitcoin.
Blockchain bedeutet auf Deutsch Blockkette. Es handelt sich um eine dezentralisierte Datenbank. Verwaltet werden beispielsweise Geldeinheiten, Wertpapiere, Besitz- oder Grundrechte. Der grundlegende Unterschied zum gegenwärtigen System ist, dass auf eine zentrale Datenbank verzichtet wird und die Daten auf Servern dezentral verteilt sind.
Ohne Scheuklappen
Der Bundesrat will sich dieser Technologie nicht verschliessen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie zur Bekämpfung von Missbrauch den Umgang mit Blockchain mit verschiedenen Gesetzesanpassungen regeln. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Vorlage eröffnet. Bis am 28. Juni 2019 können interessierte Kreise ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Ziel des Bundesrats ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, Hürden für Blockchain-Anwendungen zu beseitigen und Missbrauchsrisiken zu begrenzen, wie er schreibt. Die Schweiz soll «ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen» bleiben.
Legale Basis zum Handel
Auf ein eigenes Blockchain-Gesetz möchte der Bundesrat verzichten, wie er bereits im vergangenen Dezember mitgeteilt hatte. Stattdessen schlägt er nun verschiedene Anpassungen in bestehenden Gesetzen vor.
Beispielsweise soll eine Möglichkeit geschaffen werden, damit Finanzdienstleiter und auch Private legal mit Blockchain-basierten Vermögenswerten handeln und abrechnen können. So soll es künftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Dies erfordert eine Anpassung des Finanzinstitutsgesetzes.
Weiter soll im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll zudem die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
Geldwäscherei vorbeugen
Die neue Technologie bietet auch Finanzbetrügern neue Möglichkeiten. Schneeballsysteme, leere Versprechungen und der Verkauf nichtexistenter Kryptowährungen gehören dazu. Diesen kriminellen Aktivitäten will der Bundesrat frühestmöglich einen Riegel schieben. Er sieht deshalb im Rahmen der angelaufenen Revision des Geldwäschereigesetzes mehrere Präzisierungen vor.
Nicht dieser Gesetzgebung unterstellen will die Regierung Crowdfunding-Plattformen. Diese spielten bei der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung nur eine untergeordnete Rolle. Im Moment würden über diese Plattformen verhältnismässig bescheidene Spendenvolumen gesammelt.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es zurzeit unverhältnismässig wäre, solche Plattformen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Er wird die Entwicklungen nach eigenen Angaben weiterverfolgen und die Situation gegebenenfalls neu beurteilen.
Regierung will Chancen nutzen
Gemäss einem kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Bericht hat die Blockchain-Technologie grosses Potenzial für die Wirtschaft, auch für die Verwaltung und andere Lebensbereiche. «Das wird unser Leben wahrscheinlich massiv verändern», zeigte sich Finanzminister Ueli Maurer überzeugt. Gewisse Prozesse könnten stark vereinfacht werden, mit weitreichenden Konsequenzen.
«Es ist sehr wohl möglich, dass der Staat für gewisse Dienstleistungen nicht mehr nötig ist», sagte Maurer. Dank der Technologie könnten Private unter sich regeln, was zu regeln ist. Als Beispiel nannte Maurer das Grundbuch, im Bericht sind auch das Handelsregister und andere Register genannt.
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