Auswirkung der Pandemie Corona erschwert den Ausstieg aus der Sozialhilfe

iw, sda

21.12.2021 - 09:32

Die staatlichen Corona-Hilfen haben dazu beigetragen, dass der Anteil der Sozialhilfe-Beziehenden an der Schweizer Bevölkerung 2020 stabil geblieben ist.
Die staatlichen Corona-Hilfen haben dazu beigetragen, dass der Anteil der Sozialhilfe-Beziehenden an der Schweizer Bevölkerung 2020 stabil geblieben ist.
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Die Pandemie trieb nicht wesentlich mehr Menschen in die Sozialhilfe.  Allerdings fiel es den Unterstützten schwieriger, wieder auf die Beine zu kommen. Seit 2013 konnten sich nicht mehr so wenige von der staatlichen Hilfe lösen.

iw, sda

Zwar haben im ersten Coronajahr mehr Menschen Leistungen der Sozialhilfe beansprucht. Wegen des Bevölkerungswachstums bleibt ihr Anteil an der Bevölkerung jedoch unverändert bei 3,2 Prozent.  

Der Anteil der abgelösten Haushalte an allen unterstützten Haushalten 2020 ging jedoch von 29,7 auf 28,3 Prozent zurück. Nur rund 48'600 Haushalte konnten wieder ohne staatliche Hilfe leben, das sind rund 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Anteil an Unterstützten, die in die Erwerbsarbeit wechselten, sank – derjenige der Übertritte in andere Sozialleistungen stieg. Das zeigen die am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS).

Die negativen Auswirkungen der mangelnden Ablösung wurden teilweise dadurch kompensiert, dass die Anzahl der Asylsuchenden um 22,6 Prozent zurückging – wegen coronabedingter Grenzschliessungen einerseits und beschleunigten Asylverfahren anderseits. Als Folge dieser Entwicklungen nahm die Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden um 35,5 Prozent ab.

Massnahmen von Bund und Kantonen nützten

Die erhöhte Arbeitslosigkeit und schwierige wirtschaftliche Lage übertrug sich gemäss BFS 2020 kaum auf die Sozialhilfe. Gründe dafür seien unter anderem die Massnahmen von Bund und Kantonen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Dazu gehören die Ausweitung der Kurzarbeit, die Unterstützung durch die Corona-Erwerbsausfallentschädigung und die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosenentschädigungen um 5,5 Monate.