Heiratsstrafe CVP verlangt Abstimmungswiederholung

SDA

18.6.2018 - 17:53

Die CVP will, dass Verheiratete steuerlich nicht schlechter gestellt sind als Ledige. (Archiv)
Die CVP will, dass Verheiratete steuerlich nicht schlechter gestellt sind als Ledige. (Archiv)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die CVP hat am Montag in mehreren Kantonen eine Beschwerde gegen die eidgenössische Abstimmung über ihre Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" eingereicht. Verlangt wird die Wiederholung der Abstimmung.

Begründet wird die Beschwerde mit "skandalösen Fehlinformationen" über die Zahl der betroffenen Ehepaare im damaligen Abstimmungskampf, wie die CVP am Montag weiter mitteilte. Mit der "korrekten Faktenlage" wäre laut CVP die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen trotz erreichtem Ständemehr äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe erfolgreich gewesen.

Gravierende Fehlinformation

Im Abstimmungskampf gegen die Initiative habe der Bundesrat nämlich hauptsächlich mit diesen (tieferen) Zahlen argumentiert. Laut den neusten Angaben sei aber der gesamte Mittelstand von der Heiratsstrafe betroffen. Von einem klaren Volksentscheid könne unter diesen Voraussetzungen nicht ausgegangen werden.

Die CVP verlangt eine Wiederholung des Volksentscheids und reichte am Montag in den mehreren Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde ein.

Wie der Neuenburger Verfassungsrechtler Pascal Mahon auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA erklärte, haben die Kantone zehn Tage Zeit, um über eine eingereichte Verfassungsbeschwerde zu befinden. Lehnen sie diese ab, kann die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Offizielle Zahlen deutlich nach oben korrigiert

Auslöser der Beschwerde sind die am Freitag deutlich nach oben korrigierten offiziellen Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Laut diesen sind von der Heiratsstrafe erheblich mehr Ehepaare betroffen als bisher angegeben und in der Abstimmungskampagne kommuniziert worden waren.

Damals lag die Schätzung bei rund 330'000 Betroffenen, neu geht der Bund von 704'000 betroffenen Ehepaaren aus. In der bisherigen Schätzung fehlten Zweiverdiener-Ehepaare mit Kindern. Laut der bisherigen Schätzung waren rund 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, neu geht der Bund von 454'000 aus.

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