Revision des Sexualstrafrechts Cyber-Grooming wird nicht unter Strafe gestellt

su, sda

7.6.2023 - 09:40

Die Facebook-Website spiegel sich im Auge einer Jugendlichen: Die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit unter 16-Jährigen wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. 
Die Facebook-Website spiegel sich im Auge einer Jugendlichen: Die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit unter 16-Jährigen wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. 
Symbolbild: Keystone

Das Anbahnen von Kontakten mit unter 16-jährigen Kindern mit der Absicht, eine Sexualstraftat zu begehen, das sogenannte Cyber-Grooming, wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. Die Revision des Sexualstrafrechts ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

7.6.2023 - 09:40

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Nationalrat hat sich dem Ständerat angeschlossen und verzichtet auf einen Passus zum sogenannten Cyber-Grooming.
  • Beim Cyber-Grooming handelt es sich um das Anbahnen von Kontakten mit unter 16-jährigen Kindern mit der Absicht, eine Sexualstraftat zu begehen.
  • Die Revision des Sexualstrafrechts ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

Der Nationalrat, der das Cyber-Grooming unter Strafe stellen wollte, schloss sich am Mittwoch stillschweigend dem Ständerat an, der auf diesen Passus verzichten wollte. Die Rechtskommission des Ständerates hatte ihren Antrag mit Abgrenzungsproblemen begründet und damit, dass der heutige gesetzliche Rahmen genüge, um derartige Taten zu ahnden.

Bereinigt haben die Räte auch einen zweiten offenen Punkt, nämlich die Frage, ob Sexualstraftäter und -täterinnen zu Präventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden sollen oder nicht. Der Ständerat setzte sich mit einer Kann-Formulierung durch. Der Nationalrat hätte eine grundsätzliche Pflicht gewollt, gab aber schlussendlich nach.

Auf den Kern der Vorlage, eine neue Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung, einigten sich die Räte bereits zuvor. Demzufolge bleibt es zwar beim «Nein heisst Nein». Wenn aber ein Opfer wegen eines Schockzustandes oder Freezings seine Ablehnung nicht verbal äussert, wird dies ebenfalls als «Nein» gewertet.

Die Räte konnten für diesen Punkt einen Kompromiss finden. Der Ständerat hatte in den ersten Beratungsrunden am «Nein heisst Nein»- oder Widerspruchsmodell festgehalten. Mit dem Entscheid, das Freezing als Ablehnung ausdrücklich in den Gesetzestext aufzunehmen, baute die kleine Kammer der grossen schliesslich eine Brücke.

Der Nationalrat hatte hingegen hatte das Modell «Nur Ja heisst Ja» gewollt, das Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der Minderheitsantrag der GLP, dabei zu bleiben, fand zuletzt nur noch Unterstützung in den Fraktionen von SP und Grünen.

su, sda