Rahmenabkommen Schweiz-EU Das Abkommen wird öffentlich seziert

sda/tjb

15.1.2019

In Bern findet derzeit eine öffentliche Anhörung statt zum Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU. Die Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats befragen vor laufenden Kameras Expertinnen und Experten zu den Folgen des Abkommens.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) veranstaltet eine öffentliche Anhörung  zum Rahmenabkommen mit der EU. Expertinnen und Experten und Experten geben in der Anhörung, die auf Youtube als Live-Stream übertragen wird, Auskunft über mögliche Folgen des Abkommens.

Gewöhnlich sind Verhandlungen und Anhörungen in den Kommissionen vertraulich. Das Parlamentsgesetz sieht jedoch die Möglichkeit vor, Anhörungen öffentlich durchzuführen.

Komplexe Sachverhalte klären

Das könne dazu dienen, komplexe politische Sachverhalte und Fragen in der Öffentlichkeit zu klären, schreibt die APK. Für das institutionelle Abkommen Schweiz-EU erscheine ihr das Vorgehen zielführend.

Angehört werden Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten: Carl Baudenbacher, emeritierter Professor und ehemaliger Präsident des EFTA-Gerichtshofs, Marc Bros de Puechredon von BAK Economics, die Europarechtsprofessorinnen und -professoren Astrid Epiney, Matthias Oesch und Christa Tobler sowie Paul Widmer, Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen.

Umstrittenes Verhandlungsergebnis

Der Bundesrat hatte am 7. Dezember das Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen veröffentlicht. Er beschloss, eine Konsultation dazu durchzuführen, unter anderem bei den zuständigen Parlamentskommissionen.

Der Bundesrat selbst unterstützt laut Aussenminister Ignazio Cassis das Paket in weiten Teilen, aber nicht in allen. Geeinigt haben sich die Schweiz und die EU etwa über den Geltungsbereich. Das Rahmenabkommen soll nur für fünf aktuelle und allfällige neue Marktzugangsabkommen gelten.

Nach wir vor umstritten sind die Flankierenden Massnahmen. Die EU beurteilt den Schweizer Lohnschutz als unverhältnismässig. Die EU-Kommission erwartet, dass die Schweiz die einschlägigen EU-Richtlinien übernimmt. Diese schützen Löhne und Arbeitsbedingungen weniger gut als das geltende Schweizer Recht.

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