Rote Zahlen und Covid-19-Gesetz Das hat der Bundesrat heute alles entschieden

SDA/uri

27.10.2021

Guy Parmelin, Karin Keller-Sutter, Simonetta Sommaruga und Alain Berset (von links) bei einer Medienkonferenz des Bundesrats. (Archiv)
Guy Parmelin, Karin Keller-Sutter, Simonetta Sommaruga und Alain Berset (von links) bei einer Medienkonferenz des Bundesrats. (Archiv)
Bild: Keystone

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, dass Menschen mit Transidentität künftig ihren Namen und Geschlecht unbürokratisch ändern können. Die jüngsten Entscheide im Ticker.

SDA/uri

27.10.2021

Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen

Der Bundesrat sieht nur beschränkten Handlungsspielraum für eine Erleichterung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen für die italienische und französische Privatkundschaft. Das steht in einem Bericht zur grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Der Zugang zum Finanzmarkt scheitere nicht an juristischen Hürden, sondern sei von der politischen Bereitschaft der einzelnen EU-Staaten abhängig. Frankreich und Italien entschieden sich bisher gegen den grenzüberschreitenden Marktzugang bei der Vermögensverwaltung von Drittlandbanken. Die Schweiz wird laut dem Bundesrat weiterhin bilaterale Lösungsansätze anstreben und weiterverfolgen

Covid-19-Gesetz

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Verlängerung einzelner Massnahmen des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Bereits am 1. September hatte die Regierung beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Massnahmen zu beantragen, weil sie Ende dieses Jahres auslaufen. Mit der Verlängerung in das nächste Jahr werde sichergestellt, dass der Bundesrat weiterhin über die nötigen Instrumente verfüge, die Pandemie und ihre Folgen zu bekämpfen, begründete die Regierung den Entscheid. Nicht betroffen von der Verlängerung ist der Artikel im Covid-19-Gesetz über das Zertifikat. Dieser Artikel soll wie bisher Ende 2022 auslaufen. Das Parlament berät die Vorlage in der kommenden Wintersession.

Finanzierungsdefizit wegen Corona

Wegen der Corona-Pandemie wird der Bund auch im laufenden Jahr rote Zahlen schreiben. Auf Basis der Zahlen vom September rechne man mit einem Finanzierungsdefizit von 14,8 Milliarden Franken, teilte der Bundesrat mit. Er wurde an seiner Sitzung über die Prognose informiert. Diese fällt leicht optimistischer aus als im Juni, als die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) noch von einem Minus von 17,4 Milliarden ausgegangen war. Die Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie werden auf 16,6 Milliarden geschätzt. 2020 hatte ein Rekorddefizit von 15,8 Milliarden Franken resultiert.

Besteuerung von Grenzgängern

Der Bundesrat sieht erhebliche Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen zu Italien im Finanz- und Steuerbereich. Dies geht aus einem Bericht hervor, den die Landesregierung verabschiedet hat. Ermöglicht habe diese Fortschritte die 2015 mit Rom vereinbarte sogenannte Roadmap, schrieb der Bundesrat. Darin geht es unter anderem um die Besteuerung von Grenzgängern – ein entsprechendes Abkommen ist derzeit in der Ratifikationsphase – und um Fragen der Doppelbesteuerung. Mit dem Bericht erfüllte der Bundesrat ein Postulat des Tessiner Mitte-Nationalrats Marco Roman

Corona-Impfstoffe

Um möglichst viele unterschiedliche Impfstoffe gegen das Coronavirus anbieten zu können, hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz einzuführen. Gemäss diesem Gesetz ist die befristete Zulassung eines Arzneimittels in der Schweiz nur erlaubt, wenn kein gleichwertiges anderes Mittel zur Verfügung steht. In der Pandemie sei es wichtig, Impfstoffe möglichst vieler verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Technologien bereitstellen zu können, teilte der Bundesrat mit. Ausserdem sollen Generalversammlungen neu bis Ende 2022 virtuell durchgeführt werden können, und die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bis Ende 2021 verlängert.

Windenergieanlagen

Der Bundesrat gibt grünes Licht für künftige Windenergieanlagen im Kanton Thurgau. Er hat den entsprechenden Richtplan für die Nutzung der Windenergie des Kantons genehmigt. Einem der sechs Standorte erteilte der Bundesrat die Genehmigung jedoch unter Vorbehalt. Gemäss aktuellem Stand der Arbeiten könnten gemäss Mitteilung der Regierung die auf dem Thurgauer Seerücken geplanten Grosswindanlagen im Gebiet Salen-Reutenen das Unesco-Kulturerbe Klosterinsel Reichenau «möglicherweise erheblich beeinträchtigen». Sollte der internationale Rat für Denkmäler und historische Stätten eine solche Beeinträchtigung bestätigen, ist die Genehmigung des Bundesrats hinfällig und das Windenergiegebiet nicht realisierbar.

Arbeitsmarkt

Personen aus Drittstaaten mit einem Masterabschluss oder einem Doktorat einer Schweizer Universität sollen bei Fachkräftemangel einfacher in der Schweiz arbeiten können. Dafür sollen sie von den jährlichen Kontingenten für Angestellte aus Staaten, die nicht der EU oder Efta angehören, ausgenommen werden. Dies unter der Bedingung, dass ihre Erwerbstätigkeit von «hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse ist», wie der Bundesrat mitteilte. Mit der Gesetzesänderung setzt der Bundesrat eine 2019 vom Parlament überwiesene Motion um. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Februar 2022.

Zivildienstleistende in Pilotprojekten

Im Rahmen von Pilotprojekten können Zivildienstleistende ab 1. Dezember auch in der ambulanten Betreuung eingesetzt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Der Erlass ist bis Ende 2022 befristet. Vorgesehen sind rund hundert Einsätze in maximal achtzig Betrieben, etwa Spitex-Dienstleistern. 2023 wird der Bundesrat aufgrund einer Evaluation über eine definitive Einführung entscheiden.

Änderung der Nationalstrassenverordnung

Wenn Lärmschutzwände entlang von Autobahnen und Bahnlinien systematisch mit Solarpanels ausgerüstet würden, könnte damit der jährliche Strombedarf von rund 22'000 Haushalten abgedeckt werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat verabschiedet hat. Um dieses Potenzial besser nutzen zu können, braucht es laut der Regierung rechtliche Anpassungen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird den Angaben zufolge nun eine Änderung der Nationalstrassenverordnung vorbereiten. Zudem prüft es, ob die Finanzierung von Investitionen zugunsten der Bahnstromproduktion über den Bahninfrastrukturfonds ermöglicht werden sollte.

Sozialversicherungsrecht

Laut dem Bundesrat muss das Sozialversicherungsrecht derzeit nicht geändert werden, um die soziale Absicherung von Angestellten oder Beschäftigten von Plattformen zu erhöhen. Bei dem neuen Geschäftsmodell von Arbeitsplattformen wie dem Fahrdienst Uber oder den Putzhilfe-Agenturen Helpling und Batmaid sei zwar der Status der Beschäftigten nicht immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet, wie ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht zeige. Dennoch biete das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität, teilte der Bundesrat mit.

Fernsehsender TV5 Monde

Das Fürstentum Monaco soll in das Netzwerk des französischsprachigen Fernsehsenders TV5 Monde, an welchem auch die Schweiz beteiligt ist, aufgenommen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Gesuch des Fürstentums genehmigt, das Departement für Kommunikation muss nun die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnen. Für die definitive Aufnahme Monacos müssen alle Mitgliedstaaten die Beitritts-Vereinbarungen unterzeichnen. Das sind neben der Schweiz Frankreich, Belgien und Kanada. TV5 Monde dient als Plattform für den gesamten französischen Sprachraum und soll die kulturelle Vielfalt und den Austausch von Programmen zwischen französischsprachigen Ländern fördern.

Nachrichtendienst 

Ab dem 1. Dezember müssen die kantonalen Behörden dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nicht mehr sämtliche Urteile, Strafbescheide und Einstellungsbeschlüsse zu verschiedenen Tatbeständen wie Landfriedensbruch oder Rassendiskriminierung mitteilen. Der Bundesrat hat am Mittwoch diese und weitere Änderungen von zwei nachrichtendienstlichen Verordnungen auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt. Zudem können die Kantone künftig Informationen, die sie selbst recherchiert haben, weitestgehend selbstständig den zuständigen Stellen weitergeben, beispielsweise Sicherheitsorganisationen. Für die Bekanntgabe der vom NDB erhaltenen Daten braucht es dessen Zustimmung – ausser in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise eine unmittelbare schwere Bedrohung vorliegt.

Änderungen im Personenstandsregister

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Vornamen und das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ab Anfang des nächsten Jahres rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung sowie die nötigen Anpassungen zweier Verordnungen auf den 1. Januar 2022 hin in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte. Bei Personen über 16 Jahren reicht dabei eine einfache Erklärung, sofern die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes angeordnet hat. Die Änderung des Eintrags kostet 75 Franken. Das Parlament hatte die Gesetzesänderung in der Wintersession 2020 beschlossen.

Weltkonjunktur und Geldpolitik

Der Bundesrat hat Nationalbankpräsident Thomas Jordan und Bankratspräsidentin Barbara Janom Steiner zur jährlichen Aussprache empfangen. Im Zentrum der Gespräche standen gemäss Mitteilung die Entwicklung der Weltkonjunktur und der Schweizer Wirtschaft sowie die Herausforderungen für die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese betonte, dass vor dem Hintergrund des hoch bewerteten Frankens, der immer noch nicht ganz ausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten und der mittelfristig moderaten Inflationsprognosen, ihre expansive Geldpolitik unverändert notwendig bleibt.

Zuschläge zur Unfallversicherung

Der Bundesrat will die Zuschläge senken, die Versicherte bezahlen, wenn sie die obligatorische Unfallversicherung in Raten bezahlen. Wegen des derzeitigen Niedrigzinsumfelds seien die Zuschläge auf Ratenzahlungen deutlich zu hoch, wie die Regierung mitteilte. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung für die Änderung der entsprechenden Verordnung eröffnet. Neu soll der Zuschlag einem Jahreszinssatz von einem Prozent entsprechen. Heute beruht er auf einem Zinssatz von fünf Prozent. Die Änderung soll 2023 in Kraft treten.