Pflege und Winterreserve Das hat der Bundesrat heute alles entschieden

SDA/Red.

25.1.2023

Der Bundesrat berät jeweils am Mittwoch seine Geschäfte.
Der Bundesrat berät jeweils am Mittwoch seine Geschäfte.
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Bundesrat hat die Winterreserveverordnung per Mitte Februar in Kraft gesetzt. Damit soll die Stromversorgung der Schweiz im Winter gestärkt werden. Die jüngsten Entscheide im Ticker.

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Winterreserve

Der Bundesrat hat die Winterreserveverordnung per Mitte Februar in Kraft gesetzt. Damit soll die Stromversorgung der Schweiz im Winter mit Wasserkraftreserven, Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungsanlagen gestärkt werden. Prüfen will die Regierung zudem eine Verbrauchsreserve, also die gezielte Senkung der Nachfrage.

Die Verordnung regelt die Schaffung einer Stromreserve, die als Absicherung gegen ausserordentliche Knappheiten dient, die am ehesten im Winter bis Frühling auftreten können. Seit Oktober ist bereits eine Verordnung in Kraft, welche die Wasserkraftreserve regelt. Diese Verordnung werde nun zur Winterreserveverordnung erweitert, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll so rasch als möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden. Die Kosten werden zwischen 2023 bis April 2026 auf rund zwei Milliarden Franken geschätzt. Darin inbegriffen sind die bestehenden Reservekraftwerke Birr und Cornaux, die Wasserkraftreserve sowie die Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungsanlagen.

Prüfen will der Bundesrat zudem noch eine Verbrauchsreserve. Der Bundesrat begründete den Entscheid damit, dass verschiedene Teilnehmende der Vernehmlassung auch Massnahmen auf der Nachfrageseite gefordert hätten. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November. Eingegangen sind über 80 Stellungnahmen.

Patientendossier

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiter verbreiten und in zwei Schritten weiterentwickeln. Unter anderem soll das Dossier als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesetzlich verankert werden.

Ferner sollen Gesundheitsfachleute, die ambulant tätig sind, zum Führen eines elektronischen Dossiers verpflichtet werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch unter anderem diese Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 2. Mai 2023.

Pflege

Neben der vom Parlament bereits beschlossenen Ausbildungsoffensive will der Bundesrat den Pflegeberuf weiter stärken. Zu den geplanten Massnahmen gehören bessere Arbeitsbedingungen, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen.

Mit einem neuen Bundesgesetz sowie weiteren Massnahmen soll insbesondere die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduziert werden, wie die Regierung am Mittwoch schrieb. Für den gesamten Pflegebereich sollen künftig beispielsweise Lohnzuschläge für kurzfristige Arbeitseinsätze entrichtet werden. Dienstpläne sollen zudem länger im Voraus angekündigt werden müssen.

Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verpflichten. Das bedeute jedoch nicht, dass auch tatsächlich ein GAV abgeschlossen werden müsse.

Vielerorts wurde in den vergangenen Monaten auf den «Pflegenotstand» hingewiesen. Mehrere Spitäler sind wegen Personalmangels am Anschlag. Bereits Ende 2021 hatten Volk und Stände die Pflegeinitiative deutlich angenommen.

Lockerung der Zulassungsregeln bei Ärztemangel

Droht Unterversorgung, sollen die Kantone die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern dürfen. Der Bundesrat stellt sich hinter einen Vorschlag aus dem Parlament, Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht zuzulassen.

Ärztinnen und Ärzte, die zu Lasten der Grundversicherung abrechnen wollen, müssen nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Mittwoch mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, und zwar an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet. Diese Regelung gilt seit Anfang 2022.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates will diese Vorgabe befristet lockern, wenn ein Ärztemangel in bestimmten Bereichen nachgewiesen ist. Sie denkt dabei besonders an Randregionen. Über die entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) müssen die Räte noch entscheiden.

Dem Bundesrat ist wichtig, dass die Ausnahme nur für vier Bereiche gelten soll: Allgemeinmedizin, Kindermedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie.