Mehr AHV und Autobahn Das hat der Bundesrat heute entschieden

red/sda

22.2.2023

AHV/IV-Rentner sollen mehr Geld erhalten.
AHV/IV-Rentner sollen mehr Geld erhalten.
KEYSTONE

Rentner*innen sollen monatlich fünf Franken mehr erhalten und in den Ausbau des Schweizer Autobahnnetzes steckt der Bundesrat 11 Milliarden Franken. Die Entscheidungen im Überblick

red/sda

22.2.2023

Kesb müssen künftig mehr Ämter über Massnahmen informieren

Künftig müssen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) neben dem Zivilstandsamt auch weitere Behörden über angeordnete Schutzmassnahmen informieren. Der Bundesrat hat nach Kritik an seinem ersten Vorschlag einen neuen Anlauf genommen.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2024, wie der Bundesrat mitteilte. Er hat am Mittwoch eine Änderung des Zivilgesetzbuches auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

In der Vernehmlassung zu einem ersten Entwurf waren die Vorschläge des Bundesrats bei rund der Hälfte der 38 Teilnehmenden durchgefallen. Die Kantone kritisierten unter anderem einen Eingriff in die Vollzugsautonomie und den Detailgrad der Vorlage.

Bundesrat gleist Teuerungsausgleich für AHV- und IV-Renten auf

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments das Gesetz für die Erhöhung der AHV- und IV-Renten angepasst, um sie der Teuerung anzugleichen, und die entsprechende Botschaft dazu verabschiedet. Zusätzlich zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent sollen 0,3 Prozentpunkte dazukommen.

Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022. Damit erfülle der Bundesrat den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentnern zu stärken, schrieb er.

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

Bundesrat will 13,2 Milliarden in Verkehrsinfrastruktur stecken

Für die Erweiterung, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes sollen bis 2030 rund 11,6 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Verkehrsprojekte in den Agglomerationen sollen mit weiteren 1,6 Milliarden Franken unterstützt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Bundesrat soll Abstimmungen notfalls absagen und verschieben dürfen

Volksabstimmungen sollen im Krisenfall abgesagt oder verschoben werden können. Der Bundesrat will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Hintergrund ist die Situation während der Corona-Pandemie.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage festgelegt. Gemäss Mitteilung sollen bereits angesetzte Abstimmungen abgesagt oder verschoben werden können, wenn sie nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden könnten - etwa in Bezug auf Logistik, Stimmabgabe oder Auszählung.

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die politischen Rechte teilweise revidieren. Darin soll auch die Kompetenz des Bundesrats zu Absagen und Verschiebungen explizit geregelt werden. Die Vernehmlassung zur Vorlage soll Ende 2023 eröffnet werden.

Bundesrat für besseren Arbeitsmarktzugang für ausländische Personen

Der Bundesrat will den Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Personen erleichtern. Dabei soll der vom Parlament beschlossene erleichterte Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene umgesetzt werden.

Zusätzlich will die Landesregierung die Bewilligungspflicht für Personen mit einer Härtefallbewilligung aufheben und die Meldepflicht lockern. Die Vernehmlassung zur Änderung der entsprechenden Verordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz dauert bis am 29. Mai 2023.

Für den erleichterten Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen ist präzisiert worden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbleib im Wohnkanton nicht zumutbar ist, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitsweg mehr als zwei Stunden dauere, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar sei oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssten.

Höchstspannungsleitung an Grimsel soll in Tunnel und in die Luft

Die Höchstspannungsleitung an der Grimsel soll je nach Fortschritt der Grimselbahn parallel zum Bahntunnel oder in einem Stollen zwischen Innertkirchen BE und Obwerwald VS geführt werden. Der Bundesrat ist den Empfehlungen einer Begleitgruppe gefolgt und hat zwei mögliche Planungskorridore festgelegt.

Ziel ist der Ersatz der heutigen Übertragungsleitung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zwischen Innertkirchen BE und Ulrichen VS. Die Spannung kann durch die neue Grimselleitung von 220 auf 380 Kilovolt erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch einer Änderung des entsprechenden Sachplans zugestimmt, wie er mitteilte. Im Hinblick auf die Energiestrategie des Bundes sei diese Erhöhung der Kapazität notwendig.

Die bestehende Leitung ist rund 27 Kilometer lang und grösstenteils über 60 Jahre alt. Falls die Grimselbahn mit dem Grimseltunnel rechtzeitig gebaut wird, soll die Stromleitung mit diesem Projekt verbunden werden - sie könnte in einen Kabelstollen verlegt werden, der parallel zum Bahntunnel verläuft.

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