Umstellung per 1. Oktober Das musst du zu den neuen Einzahlungsscheinen wissen

gbi

27.8.2022

Die alten Einzahlungsscheine haben ab 1. Oktober ausgedient. 
Die alten Einzahlungsscheine haben ab 1. Oktober ausgedient. 
Bild: Keystone

Schweizerinnen und Schweizer müssen definitiv von den alten Einzahlungsscheinen Abschied nehmen: Ab 1. Oktober sind nur noch die neuen QR-Rechnungen gültig. Das hat Folgen etwa für Daueraufträge.

gbi

In der Schweiz vollzieht sich gerade eine stille Zeitenwende. Im Sommer 2020 hat der Bund QR-Rechnungen eingeführt – also Rechnungen mit einem Code, den man scannt, um so die notwendigen Daten für die Zahlung zu erhalten.

Diese QR-Rechnungen ersetzen die roten und orangen Einzahlungsscheine bereits seit einiger Zeit. Die Übergangsfrist läuft nun aus: Ab dem 1. Oktober sind Zahlungen nur noch mit den neuen QR-Rechnungen möglich.

Ich habe noch Rechnungen mit roten Einzahlungsscheinen zu bezahlen. Geht das?

Solange man vor dem 1. Oktober bezahlt, geht das auch noch mit dem alten Einzahlungsschein. Danach ist das aber nicht mehr möglich.

Doch: Als Kundin oder Kunde ist man nicht in der Verantwortung, wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» festhält. Es ist Sache der Rechnungssteller, einen gültigen Einzahlungsschein zur Verfügung zu stellen.

Dasselbe gilt bei Mahnungen: Sollte ein Unternehmen einen veralteten Einzahlungsschein schicken und danach – weil man damit ja nicht mehr bezahlen kann – eine Mahngebühr einfordern, könne man diese Gebühr ignorieren. Das erklärt Susan Emmenegger, Professorin für Privat- und Bankrecht an der Universität Bern, bei SRF.

Die neue QR-Rechnung bringt die alten Einzahlungsscheine zum Verschwinden.
Die neue QR-Rechnung bringt die alten Einzahlungsscheine zum Verschwinden.
SIX

Was ist mit Daueraufträgen?

Hier lohnt es sich, zu überprüfen, ob man handeln muss. Denn die Referenznummer ändert, ein Dauerauftrag muss daher angepasst werden. Generell ist es auch hier Sache der Rechnungssteller, eine QR-Rechnung zuzustellen und die Kundschaft auf diese Änderung hinzuweisen, wie der Bund in einem Merkblatt für KMU schreibt.

Sollte das nicht geschehen, lohnt es sich aber eventuell, bei der Firma oder beim Vermieter nachzufragen, damit es zu keinen Problemen kommt.

Wichtig zu wissen: Bei reinen Banküberweisungen oder Zahlungen mittels eBill-System ändert sich nichts.

Brauche ich für Online-Einzahlungen jetzt zwingend das Smartphone?

Nicht unbedingt. Auch auf den neuen QR-Rechnungen findet sich eine Referenznummer. Diese kann man auch von Hand abtippen. Mit dem Smartphone geht es jedoch schneller und einfacher.

Kann ich weiterhin am Schalter bezahlen?

Ja, das geht auch ab dem 1. Oktober noch. Die QR-Rechnung enthält – genau wie die alten Einzahlungsscheine – einen Zahlteil und Empfangsschein, der am Postschalter und Automat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank versandt werden kann.

Ich muss selber Rechnungen ausstellen. Was muss ich tun?

Unternehmen oder selbstständige Unternehmer*innen, die sich noch nicht mit der Umstellung befasst haben, empfiehlt der Bund, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese helfen bei der Umstellung auf die QR-Rechnung respektive eBill. Weitere Informationen und ein Erklärvideo gibt es hier