Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft Brian kommt doch nicht frei – zumindest vorerst

Von Monique Misteli

3.11.2022

Staatsanwaltschaft will Brian erneut ins Gefängnis bringen

Staatsanwaltschaft will Brian erneut ins Gefängnis bringen

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung des bekanntesten Häftlings der Schweiz nicht akzeptieren. Gemäss den Anwälten des 27-jährigen Brian soll dieser wegen eines laufenden Verfahrens wieder in Untersuchungshaft.

03.11.2022

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung von Brian nicht akzeptieren und beantragt wegen Wiederholungsgefahr U-Haft. Seine Anwälte haben über die überraschende Wende berichtet.

Von Monique Misteli

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will die Entlassung von Brian Keller nicht akzeptieren. Anstatt wie vermutet freigelassen zu werden, soll der 27-Jährige wieder in Untersuchungshaft: Darüber informierten seine Anwälte an einer Medienkonferenz am Donnerstagnachmittag.

In einer Medienmitteilung schrieb die Staatsanwaltschaft, dass sie nicht gegen die Verfügung des Obergerichts vorgehe. Doch dem Beschuldigten würden in einem hängigen Verfahren 33 Delikte zur Last gelegt, die er zwischen November 2018 und Juni 2022 begangen haben soll.

Brian Keller wurde 2017 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Nun kommt er frei, hat das Zürcher Obergericht entschieden. (Archivbild)
Brian Keller wurde 2017 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Nun kommt er frei, hat das Zürcher Obergericht entschieden. (Archivbild)
Kestone / Zeichnung Linda Gädel

«Wir sind erschüttert»

Die Staatsanwaltschaft hat dies den Anwälten am Donnerstag mitgeteilt, wie Bernard Rambert sagte. «Wir sind erschüttert», sagte der Anwalt weiter. Aufgrund des eingereichten Haftantrags werde Brian nicht wie vorgesehen am Montag freikommen.

Laut Verteidiger Thomas Häusermann wolle die Staatsanwaltschaft Brian für Vorfälle in der U-Haft halten, die in der Isolationshaft passiert seien. «Brian hat sich lediglich gegen die menschenrechtswidrigen Haftbedingungen gewehrt», so Häusermann.

«Hier lernt man ein ganz anderes Sozialverhalten als draussen»

Brian zeigt sich kämpferisch und lässt sich von seinen Anwälten über die jüngsten Ereignisse wie folgt zitieren: «Ich bin sicher, dass das Recht eines Tages auf meiner Seite sein wird. Ich werde gewinnen.» Der Entscheid der Staatsanwaltschaft sei traurig. «Das ist unfassbar. Von einer Resozialisierung muss man jetzt nicht mehr sprechen. Jeden Tag, den ich länger im Gefängnis sitze, wird es für mich schwieriger, mich zu integrieren. Hier lernt man ein ganz anderes Sozialverhalten als draussen. Was soll das? Was will man damit?»

Über das weitere Vorgehen konnten die Anwälte noch keine Details bekannt geben. Nur, dass sie Beschwerde einreichen werden, würde das Zwangsmassnahmengericht den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft gutheissen. Der Fall, der die Schweizer Justiz seit mehr als zehn Jahren beschäftigt, geht somit in die nächste Runde.

Seit 2017 sitzt Brian Henry Keller, bekannt geworden in einem SRF-«Dok» unter dem Pseudonym «Carlos», in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft - davon mehr als drei Jahre in Isolationshaft.

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  • Die Medienkonferenz ist beendet

    Danke fürs Interesse.

  • War die Freilassung bereits vorbereitet?

    Diese Frage wollen die Anwälte nicht beantworten.

  • 16.47 Uhr

    Wie hat Brian reagiert?

    Häusermann sagt, Brian habe angesichts der «niederschmetternden» Nachricht «gefasst» reagiert, sei aber enttäuscht, dass ihm die Chance nun genommen worden sei.

  • 16.46 Uhr

    Ob die Anwälte Beschwerde einreichen werden?

    «Fraglos», sagen die drei Verteidiger fast unisono, auf die Frage, ob sie Beschwerde einreichen, wenn das Zwangsmassnahmengericht den Haftantrag gutheissen wird.

  • 16.44 Uhr

    Ist Wiederholungsgefahr der einzige Haftgrund, der geltend gemacht wird?

    Das wisse man nicht, sagen die Anwälte. Man habe nichts schwarz auf weiss. Aber bislang sei das der Haftgrund, der stets geltend gemacht worden sei. Und das sei auch die Information, die die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben habe.

  • 16.42 Uhr

    Die Fragerunde beginnt

    Eine Journalistin will wissen, ob die Staatsanwaltschaft schon den Antrag auf U-Haft gestellt habe. Seine Anwälte sind sicher, dass Brian nicht rauskommt, wegen des von der Staatsanwaltschaft eingereichten Haftantrags ans Zwangsmassnahmengericht. Aber wenn es den Antrag ablehne, dann könnte er frei kommen.

  • 16.40 Uhr

    Brian zeigt sich kämperisch

    «Ich bin sicher, dass das Recht eines Tages auf meiner Seite sein wird», lässt sich Brian von seinen Anwälten zitieren. Das Vorgehen sei eines Rechtsstaates unwürdig, jeden Tag, den er im Gefängnis verbringe, nehme ihm die Chance auf eine Reintegration.

  • 16.37 Uhr

    Seit Tag eins ein vorbildlicher Insasse

    Häusermann weist darauf hin, dass Brian seit dem ersten Tag ein vorbildlicher Haftinsasse gewesen sei, nachdem die Isolationshaft nach Druck von aussen aufgehoben worden war.

    Deshalb sei unverständlich, dass die Oberstaatsanwaltschaft Brian nach vorbildlichem Benehmen wieder in Einzelhaft stecken wolle: «Wir sind erschüttert.»

    Die Anwälte von Brian informieren auf einer Medienkonferenz zu den letzten Entwicklungen.
    Die Anwälte von Brian informieren auf einer Medienkonferenz zu den letzten Entwicklungen.
    Keystone
  • 16.30 Uhr

    Brian habe sich gegen die gefährlichen Haftbedingungen gewehrt

    Thomas Häusermann schätzt die Situation nun aus strafrechtlicher Sicht ein. Die Staatsanwaltschaft wolle Brian in der Einzelhaft behalten, für Vorfälle, die in dieser Isolationshaft passiert seien. Dabei habe Brian lediglich reagiert, sich gewehrt, aufgelehnt gegen die menschenrechtswiderigen Haftbedingungen.

  • 16.30 Uhr

    «Vorgehen der Staatsanwaltschaft inakzeptabel»

    Anwalt Philip Stolkin übt Kritik: «Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für nicht nachvollziehbar, inakzeptabel und grausam.»

  • 16.29 Uhr

    «Die Gefahr, die von ihm ausgeht, hat sich als Fatamorgana entpuppt»

    Die Gefahr, die von ihm ausgeht, hat sich als Fatamorgana entpuppt, führt Rambert aus. Deshalb habe die Verteidigung Strafanzeige eingereicht. Bis jetzt habe sich die Staatsanwaltschaft noch nicht zu den unmenschlichen Bedingungen der Isolationshaft geäussert. Es sei offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot sei, so Rambert.

  • 16.26 Uhr

    Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft

    Wie die Verteidiger mitteilen, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Donnerstag mitgeteilt, dass sie für Brian wegen eines laufenden Verfahrens erneut Untersuchungshaft beantragt wird.

  • 16.24 Uhr

    Rambert fasst den Prozess zusammen

    Bernhard Rambert fasst den ganzen Prozess nochmals zusammen bis zum Entscheid des Bundesgerichtes von vergangenem November. Es hob den Entscheid des Zürcher Obergerichts auf, weil eine Notstandsituation bestanden habe.

  • 16.15 Uhr

    Die Medienkonferenz beginnt

    Wie die Haftentlassung von Brian Keller vorgeht und was danach folgt, darüber informieren seine Anwälte Philip Stolkin, Thomas Häusermann und Bernhard Rambert.