Übersicht Detailhandel, Masken, Sport – was der Bundesrat beschlossen hat

SDA/gbi/jen

22.4.2020 - 15:08

Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. 
Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. 
Source: Keystone/Alexandra Wey

Täglich eine Million Hygienemasken für Detailhändler, Finanzhilfe für Start-ups, dafür keine Maskenpflicht und keine Sortimentserweiterung in den Läden – die neuesten Beschlüsse des Bundesrats zur Corona-Krise.

Detailhändler dürfen Sortiment doch nicht erweitern

Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und damit seinen Entscheid von vergangener Woche revidiert. Damals hatte es geheissen, Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter sollten verkauft werden dürfen, sofern sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden.

An der Bundesrats-Pressekonferenz von heute Mittwoch hiess es, dieser Entscheid habe viele Fragen aufgeworfen, unter anderem zur Umsetzung bei grossen Detailhändlern und zur Ungleichbehandlung gegenüber den Fachgeschäften.



Keine Maskenpflicht

Eine allgemeine Maskentragpflicht will der Bundesrat weiterhin nicht einführen. Masken sollen aber in gewissen Branchen zum Einsatz kommen. Diese müssen Schutzkonzepte erarbeiten, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden soll. Das Tragen einer Maske könne darin empfohlen oder vorgesehen werden, schreibt der Bundesrat.

Der Bevölkerung empfiehlt er, weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Masken schützten primär die anderen Menschen und nur in geringem Mass die Person, die sie trage. Deshalb kämen solche nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz.

Hygienemasken für Detailhändler

Für die Beschaffung von Masken sind das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte grundsätzlich selber verantwortlich. Ab nächster Woche wird die Armeeapotheke aber während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an Detailhändler abgeben.

Zudem unterstütze der Bund soweit möglich die Beschaffung, falls über die normalen Kanäle der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Wie Verteidigungsministerin Viola Amherd vor den Medien sagte, hat die Armeeapotheke bisher 21 Millionen Hygienemasken an die Kantone verteilt. Die aktuellen Lagerbestände des Bundes umfassen 18 Millionen Hygienemasken sowie 1,2 Millionen FFP2-Masken.

Sport soll ab Anfang Mai wieder möglich sein

Bereits ab Anfang Mai sollen Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie Tennis oder Golf wieder stattfinden können. Das sagte die für Sport zuständige Bundesrätin Viola Amherd vor den Medien.

Die grosse Bedeutung des Sports für die psychische und physische Gesundheit sei unbestritten, so Amherd. Entsprechend gross sei das Bedürfnis nach einer raschen Umsetzung einer Exit-Strategie sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Sportverbänden und Profiligen. Ausserdem sei der professionelle Sport mit seinen nationalen Ligen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Bis Ende April werde ihr Departement, das VBS, dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Covid-Verordnung 2 beantragen.



Kein Entscheid zu Bars und Restaurants

Wann Bars und Restaurants wieder geöffnet werden können, bliebt auch am Mittwoch ungewiss. Gesundheitsminister Alain Berset sagt dazu, dass die Branche derzeit ein Schutzkonzept ausarbeite und der Bundesrat am 29. April dazu informieren werde. Auf die Frage einer Journalistin, ob Restaurants und Bars bereits am 8. Juli öffnen könnten, sagt Berset, dass derzeit nichts ausgeschlossen werden könne.

Unterstützung für Start-ups

Der Bundesrat will Unternehmen in der Gründungsphase, sogenannte Start-ups, mehr Unterstützung bieten. Diese hätten bisher «nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen» können, begründet die Landesregierung. Zusammen mit den Kantonen will der Bund deshalb für Bankkredite von zukunftsfähigen Start-ups bürgen, was diese vor der Insolvenz bewahren soll.

Für Start-ups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30. April ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei werde der Bund zwei Drittel und der Kanton ein Drittel eines Kredits verbürgen, wie Finanzminister Ueli Maurer erklärte. 

Start-ups könnten so bis zum 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Gibt es von den Behörden grünes Licht, kann das Start-up bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen. Gesamthaft könne der Bund auf diesem Weg bis zu 100 Millionen Franken verbürgen, gemeinsam mit den Kantonen ergebe das Kredite von bis zu 154 Millionen Franken.

Armeeangehörige erhalten vollen Lohn

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bundesrat im März beschlossen, dass die Armee die zivilen Behörden mit einem Assistenzdienst unterstützt. Weil die Bundesversammlung diesen Einsatz in der nächsten Session genehmigen muss, hat der Bundesrat nun einen Entwurf seines Beschlusses samt zugehöriger Botschaft verabschiedet.

Die Kosten des Einsatzes könnten voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden, teilte der Bundesrat mit. Wenn nötig, werde das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die konkreten Kosten könnten jetzt jedoch noch nicht beziffert werden, da sie vom Ausmass des Einsatzes abhängen würden.

Zudem beschloss der Bundesrat, dass die Armeeangehörigen im Assistenzdienst den vollen Lohn erhalten. Diese Regelung gilt für die Diensttage, die die Armeeangehörigen über den Ausbildungsdienst hinaus leisten, der für das laufende Jahr vorgesehen war. Der finanzielle Mehraufwand wird auf maximal 20 Millionen Franken geschätzt, dürfte aber tiefer ausfallen, da das mögliche Truppenaufgebot wohl nicht ausgeschöpft werden müsse. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst als ordentlicher Wiederholungskurs gilt.

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