Illegal in der Schweiz «Die Fremdenpolizei ist nicht böse»

Von Valerie Zaslawski

18.12.2019

Alexander Ott trittft oft auf Menschen, die unter schlechten 
Alexander Ott trittft oft auf Menschen, die unter schlechten 
Bild: zvg

Alexander Ott, Chef der Stadtberner Fremdenpolizei, trifft immer wieder Ausländer, die illegal in der Schweiz sind. Viele von ihnen sind in prekären Arbeitsverhältnissen, weil die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften gross ist.

Herr Ott, nach einem negativen Asylentscheid sind Asylsuchende aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Bis es soweit ist, erhalten sie von den Kantonen Nothilfe. Wie prekär ist die Situation von Nothilfebeziehenden?

Die Betroffenen beschreiben ihre Situation als prekär. Die Barschaft, welche die ausländischen Personen mit negativem Asylentscheid erhalten, reicht nur für das Nötigste. Die Nothilfe ist absichtlich so gestaltet, ist ihr Ziel doch, die Betroffenen zur Ausreise zu bewegen. Mit der Nothilfe kommt die Schweiz lediglich ihrer humanitären Verpflichtung gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung nach, wonach Menschen in Not geholfen werden muss.

Tauchen viele der Nothilfebeziehenden wegen der unattraktiven Ausgestaltung der Nothilfe unter?

Den abgewiesenen Asylsuchenden ist es untersagt, zu arbeiten, da sie die Schweiz ja verlassen müssen. Manche tauchen unter und arbeiten schwarz – oder aber sie beziehen weiterhin Nothilfe und verdienen sich daneben illegal etwas dazu. Die Klandestinität wird der Nothilfe aber auch aufgrund der zahlreichen Restriktionen wie der Präsenzpflicht oder der Einschränkung der Bewegungsfreiheit vorgezogen. Wer bereits legal anwesende Landsleute in der Schweiz hat, findet durchs Untertauchen meist bessere Bedingungen als in der Nothilfe. Viele von ihnen bleiben längerfristig im Land: Manche freiwillig, weil sie hierzulande trotz den prekären Bedingungen, die mit dem irregulären Aufenthalt verbunden sind, ein besseres Leben führen können als in ihren Herkunftsländern. Andere aufgrund fehlender Vollzugsmöglichkeiten.

Als Fremdenpolizei führen sie Kontrollgänge durch, wie muss man sich Ihren Alltag vorstellen?

Für die Kontrollgänge arbeiten wir in der Stadt Bern mit den Arbeitsmarktbehörden und der Gewerbe- sowie der Kantonspolizei zusammen. Bei den Kontrollen stossen wir auf Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, also Personen, die abgetaucht sind oder die ohne Aufenthalts- oder -Arbeitsbewilligung arbeiten. Diese Menschen leben oftmals an ihren Arbeitsorten, in den Restaurants beispielsweise, und schlafen in den Küchen. Treffen wir Personen in solch prekären Arbeits- oder Wohnverhältnissen an, prüfen wir, ob eine Ausbeutungssituation vorliegt und ob möglicherweise Menschenhandel im Spiel ist.

Wie gehen Sie dabei vor?

Wir prüfen anhand von verschiedenen Indikatoren, ob die Umstände auf Menschenhandel hindeuten. Wir klären die Identität der angehaltenen Personen ab, bringen in Erfahrung, ob sie Ausweispapiere besitzen, oder ob ihnen diese abgenommen wurden. Weiter prüfen wir, ob sie für den Fall einer Personenkontrolle instruiert wurden, beispielsweise was sie im Falle einer Kontrolle sagen müssen. Wir klären ab, ob sie eine Unfallversicherung haben und ob sie ihren Lohn fristgerecht bezahlt bekommen – oder ob dieser zurückgehalten wurde.

Sie stossen aber nicht nur auf abgewiesene oder untergetauchte Asylsuchende, sondern auch auf sogenannte Sans-Papiers, richtig?

Der Begriff Sans-Papiers ist etwas verwirrend, auch wenn er sich mittlerweile eingebürgert hat. Es handelt sich dabei in der Regel um Sans-Permis, also um Menschen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben, Ausweispapiere hingegen besitzen sie – anders als untergetauchte Asylsuchende – in der Regel schon. Unter Sans-Papiers verstehen wir gemeinhin ausländische Personen, die oftmals regulär in die Schweiz eingereist sind, diese aber nach Ablauf ihres Visums nicht mehr verlassen haben. Ihren Aufenthalt finanzieren sie in der Regel durch klandestine Erwerbstätigkeit. Aber natürlich zählen auch untergetauchte Asylsuchende ohne Aufenthaltsbewilligung zu Sans-Papiers oder eben: zu Sans-Permis.

Werden Sans-Papiers ebenso ausgebeutet?

Nicht jeder Sans-Papier wird ausgebeutet. Allerdings werden Personen ohne Aufenthaltsbewilligung von eigenen Landsleuten mit Aufenthaltsstatus oft als billige Arbeitskräfte ohne jegliche Sozialabgaben und Versicherungsschutz beschäftigt und ausgenutzt – ob sie nun abgewiesene beziehungsweise untergetauchte Asylsuchende sind oder Sans-Papiers. Aufgrund ihres irregulären Status haben sie einen eingeschränkten Zugang zu medizinischer Grundversorgung.

Was wäre demnach die Lösung?

Die Lösung gibt es nicht, aber es muss über Lösungsansätze diskutiert werden. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist auf wenig qualifizierte, billige Arbeitskräfte angewiesen. Er absorbiert diese schnell. Und weil diese Arbeitskräfte wegen des «Zwei-Kreise-Modells» und der Kontingentierung von Personen aus Drittstaaten über die reguläre Arbeitsmigration praktisch nicht rekrutiert werden können, werden irregulär Anwesende unter prekären Bedingungen beschäftigt. Das heutige duale Zulassungssystem, welches sich grundsätzlich bewährt hat, sollte überprüft werden, um den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen.

Wo sehen Sie denn Möglichkeiten?

Es wäre sinnvoll, das Potenzial an Arbeitskräften, die sich in der Schweiz aufhalten, zu nutzen. Wir brauchen Lösungen, die der Realität gerecht werden. Dafür braucht es punktuelle gesetzliche Anpassungen, welche massgeschneiderte Lösungen im Einzelfall ermöglichen. Um einen Schnellschuss zu verhindern, müssten alle beteiligten Akteure involviert werden.

Wie sinnvoll ist nach Ihrer Meinung die Einführung eines Identifikationsnachweises?

Grundsätzlich fände ich ein solches Dokument prüfenswert. Mit diesem könnten alle hier in der Schweiz anwesenden Personen ausgestattet werden. Somit wäre es ihnen möglich, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen bisher verwehrt wurden.

Die Stadt Bern beteiligt sich denn auch am Projekt der sogenannten City Card. Was würde eine solche beinhalten?  

Aktuell prüft die Stadt Bern unter der Federführung des Kompetenzzentrums Integration die Möglichkeit der Einführung einer City Card sowie deren Art und Ausgestaltung. Die nach wie vor ungeklärte Frage ist allerdings: Würden die Betroffenen ein solches Dokument überhaupt benutzen?

Wieso denn nicht?

Die Leute wollen ihren Status oftmals gar nicht regularisieren. Sie verharren freiwillig in prekären Situationen, weil sie es sich nicht anders gewohnt sind und der Nutzen für sie überwiegt. Oftmals empfinden ausländische Personen, die ausgebeutet werden, ihre persönliche Situation gar nicht als prekär. Sie ist besser als im Herkunftsland, und sie erhalten Geld für ihre Arbeitsleistung.

Es gibt allerdings auch Kritik an der City Card: Wieso soll man Menschen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten und damit Gesetze brechen, mit derartigen Dokumenten zu einer Art Legalität zu verhelfen? Was entgegnen Sie darauf?

Sans Papiers verursachen der öffentlichen Hand in der Regel kaum Kosten. Ihr einziges Vergehen besteht darin, dass sie keinen regulären Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben, ein Dauerdelikt, das oftmals wegen fehlender Vollzugsmöglichkeiten gar nicht aufgehoben werden kann.

Also wären Sie dafür, alle Sans-Papiers und alle abgetauchten Asylsuchenden zu regularisieren?

Nein. Es geht darum, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Die unterschiedlichen Sichtweisen und Argumente müssen bei der Fallbeurteilung miteinbezogen werden.

Wie ist es überhaupt möglich, dass es eine Gruppe von Personen gibt, die weder in der Schweiz bleiben noch die Schweiz verlassen kann?

Es gibt tatsächlich eine Gruppe von Menschen, die weder als Flüchtlinge noch als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben darf und die zur Ausreise verpflichtet ist. Darunter gibt es eine grössere Zahl von Personen, die aber aufgrund von Vollzugshindernissen und der Unmöglichkeit, Reisepapiere zu beschaffen, gar nicht ausreisen kann. Viele dieser Menschen werden dadurch zu Langzeit-Nothilfebeziehenden. Sie und ihre Situationen sind im Asyl- und Ausländergesetz nicht vorgesehen. Sie werden von der Politik und von der Gesellschaft nach Möglichkeit ignoriert. Hier ist viel Ratlosigkeit spürbar.

Würden Sie das Nothilferegime denn als gescheitert bezeichnen?

Nein. Die Gewährung von Nothilfe ermöglicht Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, eine Existenz.

Nach diesem Gespräch habe ich den Eindruck, die Fremdenpolizei gehört gar nicht unbedingt zu den «Bösen»?

Nein, die Fremdenpolizei ist nicht böse (lacht). Wir sind eine Behörde, die ein demokratisch legitimiertes Gesetz umsetzt. Wir haben täglich mit Menschen zu tun, die kein Vertrauen zu Behörden haben, weil die Behörden in ihren Herkunftsländern wenig vertrauenswürdig und manchmal auch korrupt sind. Grundsätzlich suchen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach Lösungen.

Bilder des Tages
Zurück zur Startseite