Terrorismus, Drogen, Gleichstellung Das hat der Bundesrat heute entschieden

SDA

28.4.2021 - 13:00

Bundesratssitzung im Bundeshaus in Bern. (Archiv)
Bundesratssitzung im Bundeshaus in Bern. (Archiv)
Bild:  Keystone

Arbeiterschutz, Betreibungen, Drogen: Einen bunten Strauss an Themen beratschlagt der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung. Die Entscheidungen in der Übersicht. 

28.4.2021 - 13:00

Handelsregister

Der Bundesrat will die IT-Systeme der kantonalen Handelsregister nicht vereinheitlichen. Hingegen will er bis Ende 2022 prüfen lassen, wie die Prozesse verbessert werden können. Diese Entscheide fällte die Regierung aufgrund einer Studie. Diese war zum Schluss gekommen, dass eine Vereinheitlichung der Informatiksysteme weder den Nutzerinnen und Nutzern dienen, noch die Datenqualität verbessern würde. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte vor drei Jahren die Empfehlung abgegeben, mittelfristig eine Vereinfachung der Informatikumgebung für das Handelsregister zu prüfen. Das Parlament sah in der Folge jedoch keinen Handlungsbedarf.

Schwarze Listen

Der Bundesrat möchte die schwarzen Listen der Kantone für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, abschaffen. Er sei der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, beeinträchtigen könnten, teilte der Bundesrat mit. Ausserdem habe der Nutzen dieser schwarzen Listen nie nachgewiesen werden können. Schliesslich werde aber das Parlament darüber entscheiden müssen. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass Kinder für die nichtbezahlten Krankenkassenprämien ihrer Eltern nicht haftbar gemacht werden sollten. Dieser Schutz der Minderjährigen soll gesetzlich verankert werden.

Gesundheitskosten

Der Bundesrat geht beim zweiten Massnahmenpaket zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen substanziell über die Bücher. Die Vorschläge waren in der Vernehmlassung höchst umstritten, unter anderem der vorgesehene Kostendeckel. Die Regierung hat deshalb entschieden, das zweite Kostendämpfungspaket aufzusplitten. Bis im November 2021 will sie die Einführung einer Zielvorgabe als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative verabschieden. Die Botschaft zu den weiteren geplanten Massnahmen soll im ersten Quartal 2022 vorliegen.

E-Voting

Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf für Versuchsbetriebe in den Kantonen zur elektronischen Stimmabgabe. Er hat die Vernehmlassung für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs eröffnet. Die Kantone sollen in begrenztem Umfang wieder E-Voting-Versuche durchführen können. Dabei sollen neue Anforderungen gelten, insbesondere für die Sicherheit. Dazu zählen etwa vollständig verifizierbare Systeme, ständige Verbesserungen, eine wissenschaftliche Begleitung sowie «Sicherheit vor Tempo». Vorgesehen ist, dass pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen dürfen.

Drogen

Die Schweizer Drogenpolitik soll sich künftig vermehrt auf Substanzen ausrichten, die von Jugendlichen in der Freizeit konsumiert werden. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrats hervor. So sollen etwa die Gesundheitsförderung und die Prävention bei Kindern verstärkt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird zudem ein Pilotprojekt lancieren, um den Konsum psychoaktiver Substanzen in der Schweiz zu überwachen. Mit dem Projekt werde der Entwicklung Rechnung getragen, dass die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum synthetischer Drogen und illegal erworbener Medikamente in ganz Europa gestiegen ist.

Terrorismus

Der Bundesrat will den Zugang zu gut 110 Produkten einschränken, die sich zum Bau von Bomben eignen. Diese Produkte werden heute insbesondere von Apotheken, Drogerien und Fachgeschäften verkauft. Das Parlament hatte das sogenannte Vorläuferstoffgesetz im vergangenen September verschärft. Nun hat der Bundesrat die Umsetzungsdetails in die Vernehmlassung geschickt. Bei Produkten mit schwacher Konzentration der acht von den Beschränkungen betroffenen Vorläuferstoffen sind demnach keine Beschränkungen vorgesehen. Für den Erwerb von Produkten mit erhöhter Konzentration soll es eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) brauchen. Ausgenommen von den Regeln wären Bäuerinnen und Bauern.

Vormundschaft

Die geplanten neuen Regeln zur Auskunftspflicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) sind in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand gestossen. Der Bundesrat hat darum entschieden, eine neue Lösung zu suchen. Das Justizdepartement soll mit den Kantonen und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) bis Ende 2022 einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung vorlegen. Der Bundesrat wollte auf Geheiss des Parlaments klarer regeln, wem die Kesb Auskunft über die Handlungsfähigkeit von Personen erteilen muss. Bei der Hälfte der 38 Vernehmlassungsteilnehmenden fielen die Vorschläge jedoch durch. Viele Kantone kritisierten einen Eingriff in die Vollzugsautonomie und hielten fest, dass das Erteilen von Auskünften in der Praxis problemlos funktioniere. 

Betreibungen

Die Betreibungsämter können neu eine Gebühr von acht Franken in Rechnung stellen, wenn der Schuldner aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt entgegenzunehmen. Hingegen wird die Protokollierung eines Rückzugs einer Betreibung durch das zuständige Betreibungsamt zukünftig kostenlos sein. Der Bundesrat hat die entsprechende Revision der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) gutgeheissen. Die neuen Regeln treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Auf die im Vorentwurf vorgesehene Erhebung einer Gebühr von fünf Franken für nicht in elektronischer Form eingereichte Betreibungsbegehren verzichtete der Bundesrat vorerst.

EU

Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten sollen künftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können. Der Bundesrat hat das Entsendegesetz entsprechend angepasst und es in die Vernehmlassung geschickt. Die Anpassung wurde vom Parlament verlangt, nachdem Kantone wie Neuenburg, Jura und Tessin einen staatlichen Mindestlohn festgelegt hatten. Der minimale Stundenlohn liegt jeweils um die 20 Franken. Der Entwurf des Bundesrats sieht jedoch vor, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn die Kantone den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmenden garantiert, die ihren Arbeitsort gewöhnlich ausserhalb des entsprechenden Kantons haben. So könne das Nichtdiskriminierungsgebot, das im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist, eingehalten werden.

Coronavirus

Der Bundesrat hat für 14 Millionen Franken ein neues Forschungsprogramm zu den Auswirkungen der Pandemie lanciert. Das auf drei Jahre angelegte Projekt «Covid-19 in der Gesellschaft» soll aus sozial- und geisteswissenschaftlicher Sicht die Einflüsse auf Wirtschaft, Gesellschaft und Politik untersuchen. Es soll zudem Wege für die Bewältigung von Pandemien aufzeigen. Konkret geht es etwa um die Wirksamkeit und die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Für die Durchführung ist der Schweizerische Nationalfonds zuständig. Das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 80 ergänzt das im Jahr 2020 gestartete NFP 78 «Covid-19». Bei diesem werden biomedizinische und klinische Fragen untersucht.

Arbeiterschutz

Die Schweiz wird sich an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Juni für die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden einsetzen. Das hat der Bundesrat mitgeteilt. Soziale Sicherheit sei ein wichtiger Faktor für die soziale Gerechtigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, hiess es zur Begründung. Die Schweiz unterstütze zudem die Verabschiedung eines Schlussdokuments zur Bewältigung der Corona-Krise, um den globalen Aufschwung nach der Krise sicherzustellen. Bundespräsident Guy Parmelin wird die online durchgeführte internationale Konferenz mit einer Rede eröffnen. Die IAO ist eine Sonderorganisation der Uno.

Armee

Die Schweizer Armee kann beim Betrieb und Unterhalt ihrer geländegängigen Duro- und Eagle-Radfahrzeuge mit anderen Ländern zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat die Teilnahme an einer entsprechenden europäischen Nutzergruppe genehmigt. Bei den Partnern handelt es sich um Deutschland und Dänemark sowie künftig auch Luxemburg. Die Gruppe «Duro Eagle Group Europe» will Informationen über die Fahrzeuge der Kreuzlinger Firma GDELS-Mowag austauschen, etwa beim Unterhalt, beim Änderungsdienst, der Ersatzteilbeschaffung und beim Trainingsmaterial. Die gemeinsamen Erkenntnisse sollen in die technische Weiterentwicklung der Fahrzeuge fliessen. Die Schweiz nimmt bereits an Nutzergruppen beispielsweise für den Schützenpanzer 2000 und den Radschützenpanzer Piranha teil.

SDA