BAG schreitet ein Die Schweiz kontrolliert Flugreisende nur ungenügend

Lia Pescatore

7.5.2021

Am Flughafen Zürich kontrolliert die Kantonspolizei nur in Stichproben, ob die Einreisenden über einen negativen PCR-Test verfügen.
Am Flughafen Zürich kontrolliert die Kantonspolizei nur in Stichproben, ob die Einreisenden über einen negativen PCR-Test verfügen.
Keystone

Fluggäste beschweren sich: An den Flughäfen werden die Corona-Tests nur lasch überprüft. Nun interveniert das BAG und verschärft die Kontrollen.

Lia Pescatore

7.5.2021

Wer per Flugzeug verreisen will in Zeiten von Corona, kommt um einen Corona-Test nicht herum. Reisende zeigen sich frustriert – nicht wegen des zeitlichen und finanziellen Mehraufwandes infolge der Tests, sondern weil diese an Schweizer Flughäfen nur lasch kontrolliert werden. Dies erlebte auch «blue News»-Leser Thomas* so. Er reiste mit der Familie für die Ferien nach Teneriffa. «Bei der Ankunft wurden unsere Zertifikate genauestens kontrolliert, auch darauf, ob sie nicht älter als 72 Stunden sind», erklärt er. Zudem seien Bodyscans durchgeführt worden. Ganz anders sah es dann bei der Einreise zurück in der Schweiz aus: Dort interessierte das Testresultat keinen, sagt Thomas.

Auch andere Medien berichteten in den vergangenen Tagen von verunsicherten Reiserückkehrern, die sich über die fehlende Kontrolle ihres Testresultats bei der Einreise in die Schweiz beschwerten. Teilweise wären die Testresultate auf der gesamten Rückreise nie überprüft worden, weder beim Abflug noch bei der Ankunft in der Schweiz. Das BAG teilt auf Anfrage von «blue News» mit, dass grundsätzlich die Fluggesellschaften für die Überprüfung der Testresultate zuständig seien, da dies beim Einsteigen «eine einfach durchführbare Massnahme» sei. 

Andere Regeln beim Boarding als an der Grenze

Die Kontrolle einzig am Herkunftsflughafen ist deswegen problematisch, weil beim Besteigen des Flugzeugs andere Voraussetzungen gelten als bei der Einreise in der Schweiz. Das BAG sieht vor, dass ein Flugzeug auch nur mit einem Schnelltest-Resultat oder mit einer Selbstdeklaration bestiegen werden darf. An der Schweizer Grenze reicht dies aber nicht mehr: Wer kein PCR-Testresultat vorweisen kann, muss sich umgehend erneut in der Schweiz testen lassen. Die Airlines sind aber nicht verpflichtet, Reisende, die ohne PCR-Test geflogen sind, zu melden. Am Flughafen würden grundsätzlich nur Stichproben durchgeführt, sagt das BAG. Jedoch seien die Kontrollen an den Flughäfen in Zürich und Genf «seit Kurzem» verschärft worden.

Auch «blue News»-Leser Thomas reiste vergangenen Sonntag nur mit einem Schnelltest in die Schweiz ein. Bei der Rückreise hätte es ihnen zeitlich nicht mehr für einen PCR-Test gereicht, erzählt er. Ihm sei bewusst gewesen, dass er sich darum zu Hause nochmals testen lassen sollte. Darauf hingewiesen wurden er und seine Familie auf der Rückreise aber nicht. «Als wir uns am nächsten Tag pflichtbewusst in der Apotheke nochmals testen lassen wollten, wurden wir auch dort komisch angeschaut», sagt Thomas. Sie seien doch erst vor einem Tag in Teneriffa getestet worden, da sei doch ein weiterer Test nicht nötig. Sie hätten den Test trotzdem gemacht, das Testresultat bewahrt Thomas weiterhin auf. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, um es zu überprüfen. 

Auf die Frage, wie sichergestellt werde, dass einreisende Fluggäste ohne PCR-Test sich nochmals testen lassen würden, verweist das BAG auf das Meldeformular, das bei jeder Einreise ausgefüllt werden muss. Dort wird jedoch nur danach gefragt, in welchem Land man sich aufgehalten hat, nicht, mit welchem Zertifikat man einreist. Das BAG war vor Redaktionsschluss für keine weitere Stellungnahme verfügbar. 

* Name geändert und der Redaktion bekannt.

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