Strafverfolgung Ermittler sollen DNA-Spuren von Tätern auswerten dürfen

SDA/gbi

28.8.2019 - 13:19

Der Bundesrat will, dass aus DNA-Spuren die Haut-, Haar- und Augenfarbe eines Täters bestimmt werden darf. (Symbolbild)
Der Bundesrat will, dass aus DNA-Spuren die Haut-, Haar- und Augenfarbe eines Täters bestimmt werden darf. (Symbolbild)
Source: Keystone/AP

Die Strafverfolgungsbehörden sollen aus der DNA-Spur eines mutmasslichen Täters dessen Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie die biogeographische Herkunft bestimmen dürfen. Der Bundesrat schickt das überarbeitete DNA-Profilgesetz in die Vernehmlassung.

Heute darf aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht eines Täters bestimmt werden. Mit der am Mittwoch aufgegleisten Gesetzesrevision sollen weitere Hinweise ausgewertet werden können, damit bei der Fahndung nach einem Täter oder einer Täterin fokussierter vorgegangen werden kann, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November.

Denkbar sind Schlüsse auf die Haar-, Haut- und Augenfarbe des Gesuchten sowie auf dessen biogeographischer Herkunft. In Kombination mit Zeugenaussagen oder Auswertungen aus digitalen Daten gebe dies ein schärferes Bild einer Person, und der potenzielle Täterkreis könne eingegrenzt werden. Zudem könnten Unschuldige ausgeschlossen werden.



Die Methode soll nur bei Verbrechen angewendet werden. Das heisst bei Straftatbeständen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft werden. Dazu gehören Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub oder Geiselnahme. Anordnen muss sie die Staatsanwaltschaft.

Die Gesetzesänderung stösst auf Widerstand. Die Gegner geben zu bedenken, dass Täter sich die Haare färben und mit Linsen die Augenfarbe ändern können. Auch warnen sie vor falschen Verdächtigungen: Suche die Polizei einen Mann mit blauen Augen und braunen Haaren, seien plötzlich alle Männer mit blauen Augen und braunen Haaren verdächtig.

Suche nach Verwandten im System

Weiter soll mit der Revision eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten Verwandtenabgleich geschaffen werden. Wenn ein regulärer Suchlauf mit einem DNA-Profil aus einer Tatortspur keinen exakten Treffer im System liefert, kann mit einer erweiterten Suche geprüft werden, ob im System Profile sind, die zum gesuchten Profil eine nahe Verwandtschaft aufweisen. Diese geben den Ermittlern neue Ansätze.



Solche Recherchen dürfen gemäss eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahr 2015 bereits angeordnet werden. Der Bundesrat will sie nun explizit im Gesetz verankern. Angeordnet werden dürfen sie nur von der Staatsanwaltschaft und nur bei schweren Verbrechen.

Mit der Revision will der Bundesrat zudem die Fristen für das Löschen von DNA-Profilen vereinfachen. Heute hängen die Fristen von unterschiedlichen Faktoren ab, etwa auch vom Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug, sprich, wenn dieser beispielsweise frühzeitig entlassen wird. Dies stellt die Kantone vor administrative Herausforderungen. Neu soll die Frist für das Aufbewahren des DNA-Profils eines Täters bereits im Urteil festgelegt werden.

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