Einfuhr von KunstwerkenDolder-Besitzer Schwarzenbach muss endgültig Millionen nachzahlen
SDA/tjb
3.10.2018
Urs E. Schwarzenbach muss definitiv fast zwölf MIllionen Franken Steuern nachzahlen. Der Dolder-Hotelier scheitert mit seiner Beschwerde gegen Nachforderungen der Zolldirektion.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen. Der Milliardär und Kunstsammler beantragte, dass die Oberzolldirektion auf zwei rechtskräftige Steuer-Nachforderungen zurückkommen soll.
Einfuhr von Kunstobjekten verschwiegen
Die Zolldirektion hatte die beiden Nachforderungen in der Höhe von total 11,4 Millionen Franken im Oktober 2014 und Juni 2015 verfügt. Schwarzenbach muss diese Mehrwertsteuer nachzahlen, weil er die Einfuhr verschiedener Kunstobjekte nicht gemeldet oder den Wert der Werke zu tief angegeben hatte.
Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Bedingungen für eine Wiedererwägung nicht erfüllt seien. Die Oberzolldirektion ist auf das Begehren von Schwarzenbach deshalb zu Recht nicht eingetreten.
Im Mai dieses Jahres ist Schwarzenbach vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zudem ein Verfahren wegen einer weiteren Nachforderungsverfügung der Zollkreisdirektion hängig.
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