Volksabstimmung Drei Referenden vom 13. Juni 2021 definitiv zustande gekommen

SDA/tpfi

3.3.2021

Person vom Nein Komitee beim Einreichen des Referendums zum CO2 Gesetz am 12. Januar in Bern. (Archivbild)
Person vom Nein Komitee beim Einreichen des Referendums zum CO2 Gesetz am 12. Januar in Bern. (Archivbild)
Bild: Keystone

Das Schweizer Stimmvolk kann sich am 13. Juni definitiv zu den Referenden zum Covid-19-Gesetz, zum CO2-Gesetz und zum Anti-Terror-Gesetz äussern. Die drei Referenden sind formell zustande gekommen.

Der Bundesrat hatte bereits Anfang Februar entschieden, dass die drei Referenden vorbehältlich der Beglaubigung Mitte Juni 2021 vors Volk kommen. Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, haben alle drei Begehren genügend gültige Unterschriften auf sich vereinigt.

Beim Referendum gegen das Covid-19-Gesetz wurden 90'789 gültige Unterschriften festgestellt. Eingereicht worden waren deren 97'878. Von den von zwei Komitees eingereichten 123'879 Unterschriften gegen das CO2-Gesetz sind laut Bundeskanzlei deren 72'622 gültig, wobei die Behörde darauf verzichtete, weitere Unterschriften bescheinigen zu lassen.

Grundlage dafür ist ein entsprechender Passus in der Covid-19-Verordnung. Dieser erlaubt es den Komitees erstmals, Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei einzureichen. Diese hat die Stimmrechtsbescheinigungen in den Gemeinden nur eingeholt, soweit es nötig war.

Von den 141'264 von verschiedenen Komitees eingereichten Unterschriften für das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz erklärte die Bundeskanzlei nach dem gleichen Muster deren 76'926 als gültig.