Mordprozess im BaselbietMann soll Bekannten im Drogenrausch erstochen haben
sda/dmu
12.6.2024 - 11:36
Vor dem Baselbieter Strafgericht startet heute ein Mordprozess. Einem Drogenabhängigen wird vorgeworfen, in Sissach BL einen Bekannten erstochen zu haben.
sda/dmu
12.06.2024, 11:36
12.06.2024, 12:03
SDA
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Im Januar 2023 soll ein 59-Jähriger in Sissach BL einen Mann erstochen haben.
Opfer und mutmasslicher Täter kannten sich seit 20 Jahren und konsumierten gemeinsam harte Drogen.
Im Baselbieter Strafgericht ist heute der Prozessauftakt.
Ein 59-jähriger Mann muss sich heute Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht wegen Mordes verantworten. Er soll im Januar 2023 unter Drogeneinfluss in einer Wohnung in Sissach BL einen 63-jährigen alten Bekannten niedergestochen und tödlich verletzt haben.
Sowohl der mutmassliche Täter als auch das Opfer sind gemäss Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft iranische Staatsangehörige und kannten sich seit mindestens 20 Jahren.
Der Angeklagte habe das Opfer am Morgen des 31. Januar 2023 in dessen Wohnung in Sissach besucht, wo sie im Wohnzimmer gemeinsam Kokain, Heroin und andere Drogen konsumiert hätten. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, heisst es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte habe das Gefühl gehabt, vom Opfer zu wenig Drogen erhalten zu haben. Ausserdem habe der 59-jährige Angeklagte seinem Landsmann vorgeworfen, ihn drogenabhängig gemacht, schlecht behandelt und sein Leben zerstört zu haben.
Schwere psychische Erkrankung
Als sein Bekannter ins Badezimmer ging, folgte der Angeklagte ihm mit mehreren Klappmessern. Er habe sich auf ihn gestürzt und «unbeirrt und in verwerflicher Weise» mindestens fünf Mal auf ihn eingestochen. Der 63-jährige Iraner verstarb noch am Tatort. Der Angeklagte wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seither im vorzeitigen Strafvollzug.
Der 59-jährige Angeklagte leidet laut einem Gutachten der Psychiatrischen Klinik Baselland an einer schweren, chronisch verlaufenden schizophrenen Erkrankung und ist schwer drogenabhängig. Es sei deshalb von einer aufgehobenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auszugehen, heisst es weiter.
Der Iraner ist neben Mord auch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.