Appenzell Innerrhoden will Drohnenflüge über dem Alpstein verbieten. Die Standeskommission (Regierung) beantragt die Aufnahme eines Verbots in die Jagdverordnung. Sie will unerlaubte Flüge mit einer Busse von 150 Franken ahnden.
Immer mehr Drohnen surren durch das beliebte Wandergebiet im Alpstein – zum Ärger von Bergwirten, Wildhütern, Wanderern und Ruhesuchenden. Die Regierung will deshalb die kantonale Jagdverordnung mit einem Drohnenverbot ergänzen. Der Grosse Rat wird im kommenden Jahr darüber entscheiden.
Das Verbot könnte bereits auf die Wandersaison 2020 in Kraft treten, wie Bau- und Umweltdirektor Ruedi Ulmann dem «St. Galler Tagblatt» erklärte. «Drohnenflüge haben in den letzten Monaten und Jahren massiv zugenommen», wird der Regierungsrat zitiert. Klagen über die surrenden Fluggeräte hätten sich gehäuft.
Das Drohnenverbot soll in den Ordnungsbussen-Katalog aufgenommen werden. Wer sich nicht daran hält, wird mit 150 Franken gebüsst. Ausnahmen will die Standeskommission etwa für Such- und Rettungsflüge oder Herdenschutz-Einsätze gewähren.
Bereits heute verboten sind Drohnenflüge über eidgenössischen Jagdbanngebieten. Diese werden vom Bund festgelegt. Der Appenzell Ausserrhoder Teil des Alpsteins liegt mehrheitlich in einem solchen Gebiet. Aus diesem Grund ist das Drohnen-Problem in Ausserrhoden weniger akut.
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