Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt Bund und Kantonen, bei Bestellungen im Regionalverkehr genauer hinzuschauen und für verlässlichere Daten zu den Kosten zu sorgen.
Der Betrieb der meisten der rund 1400 Regionallinien ist nicht kostendeckend, wie die EFK im am Montag veröffentlichten Bericht festhält. Die Passagiere bezahlen durchschnittlich rund die Hälfte der Kosten. Ungedeckte Kosten decken Bund und Kantone mit rund zwei Milliarden Franken ab; die Hälfte dieser Kosten übernimmt der Bund.
Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen als Besteller – auf Grund von Planrechnungen – und den Transportunternehmen als Anbieter fusse zu einem wesentlichen Teil auf Vertrauen, schreibt die EFK. Die Subventionstricksereien bei Postauto hätten gezeigt, dass die derzeitigen Rechnungsprüfungen solches Tun nicht oder zu spät erkennen könnten. Sie rät zu einer Korrektur.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) müsse sicherstellen, dass Transportunternehmen die Korrektheit der Ist-Werte ihrer Rechnung des regionalen Personenverkehrs bestätigen, unabhängig von der Geschäftsleitung. Diese Bestätigungen müssten risikoorientiert validiert und bei Bedarf mit weitergehenden Nachweisen ergänzt werden.
Unterschiedliche Kontrollen
Die Finanzkontrolle hat auch festgestellt, dass in den Bestellverfahren die Angebote der Transportunternehmen unterschiedlich kontrolliert werden. Sie empfiehlt dem BAV, zusammen mit den Kantonen minimale Rahmenbedingungen einzuführen, etwa zu Prozessen, Aufgaben, Risikoanalysen und Kontrollen.
Das BAV will die Empfehlungen im Rahmen der Aufarbeitung der Subventionstricksereien bei Postauto umsetzen. Es hat schon 2014 das Bestellverfahren im regionalen Personenverkehr unter die Lupe genommen und eine Expertengruppe eingesetzt. In Diskussion sind zwei Varianten.
Mit der Variante «Optimierung» würde das heutige Bestell- und Finanzierungssystem beibehalten. Mit der Variante «Teilentflechtung» würden Bund und Kantone zwar das Bahnangebot gemeinsam bestellen. Die Busangebote jedoch würden von den Kantonen bestellt, und der Bund würde seine Anteile pauschal an die Kantone auszahlen.
Entflechtung wäre sinnvoll
In den Augen der EFK wäre eine Entflechtung sinnvoll. Ihrer Meinung nach muss untersucht werden, ob neben der vom BAV angedachten Teilentflechtung noch weitere Aufgabenteilungen zwischen Bund und Kantonen möglich sind. Denkbar wäre für die EFK auch, dass der Bund die Bahn-Angebote alleine bestellt.
Das BAV überzeugt ein Modell mit mehr Gewicht für den Bund bei der Bahn laut der im Bericht enthaltenen Stellungnahme nicht. Es würde zum Beispiel dazu führen, dass der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bei der S-Bahn im bevölkerungsreichsten Kanton nicht mehr Mitbesteller wäre, macht das Bundesamt geltend.
Lohnende Ausschreibungen
Positiv bewertet die EFK den steigenden Kostendeckungsgrad im öffentlichen Regionalverkehr. Deckten die Einnahmen aus den Tickets 2012 noch 49,8 Prozent der Kosten, waren es 2019 52,1 Prozent. Die Bestrebungen für eine bessere Deckung der Kosten zahlten sich aus.
Heute «bescheiden» eingesetzte Ausschreibungen könnten noch weitere Verbesserungen bringen, hält die EFK fest. Sie geht «davon aus, dass das BAV die Ausschreibungsbedingungen hinsichtlich Vereinfachungen analysiert». Die Kantone sollten Ausschreibungen dann auch wirklich durchführen.
Auch von einigen Kantonen beabsichtigte Zielvereinbarungen mit den Anbietern von Zug und Bus bezüglich Kosten oder Qualität könnten laut EFK den Regionalen Personenverkehr wirtschaftlicher machen.
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