Verbotene Medikamente besorgt Ehemann wegen illegalem Schwangerschaftsabbruch angeklagt

tcar

22.3.2024

Eine junge Frau nimmt eine Tablette ein. 
Eine junge Frau nimmt eine Tablette ein. 
Symbolbild: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Ein Mann aus dem Kosovo muss sich wegen illegalem Schwangerschaftsabbruch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er hatte seiner Frau verbotene Medikamente besorgt.

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  • Ein Mann aus dem Kosovo steht wegen illegalem Schwangerschaftsabbruch vor Gericht.
  • Er soll zusammen mit seiner Frau verbotene Medikamente eingesetzt haben.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt acht Monate Freiheitsstrafe.

Ein Mann aus dem Kosovo muss sich wegen illegalem Schwangerschaftsabbruch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er soll zusammen mit seiner Frau mit verbotenen Medikamenten einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt haben.

Das Paar hatte bereits vier gemeinsame Kinder, als die Frau Ende 2021 schwanger wurde. Weil sie Schulden bei der Krankenkasse hatten, sollten sie für den Arzttermin 800 Franken Vorkasse leisten. Dies war bei der Finanzsituation des Paares nicht möglich. Laut Staatsanwaltschaft hatten der Bauarbeiter und seine Partnerin vielerorts Schulden und lebten in bescheidenen Verhältnissen, wie zentralplus schreibt.

Mittel gegen Magengeschwüre

Aus einem Urlaub im Kosovo brachte das Paar dann ein Medikament mit, das eigentlich gegen Magengeschwüre eingesetzt wird, in manchen Ländern aber auch für einen Schwangerschaftsabbruch benutzt wird, in der Schweiz aber nicht erlaubt ist. Ausserdem war die Frau schon zwischen der 16. und 20. Schwangerschaftswoche, ein Abbruch ist aber nur bis zur 12. Woche erlaubt.

Nachdem die Frau drei Tabletten eingenommen hatte, kam es zu einer dramatischen Situation. Die Frau bekam starke Unterleibsblutungen, musste in eine Klinik eingeliefert werden und wurde notoperiert. Der Fötus ist gestorben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt acht Monate Freiheitsstrafe für die Übergabe der Medikamente. Die Gesundheit seiner Frau und des ungeborenen Kindes habe der Mann bewusst in Gefahr gebracht. Die Strafe sei aufzuschieben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ein Landesverweis wird nicht gefordert.