Lehrerin in Emmetten NW Schule stellt Maskengegnerin frei

SDA/uri

10.11.2020

Primarschüler vor dem Schulgebäude: In Emmetten wurde nun eine Lehrerin freigestellt, die vom Tragen einer Maske befreit war und auch öffentlich gegen eine Maskentragepflicht demonstrierte. (Symbolbild)
Primarschüler vor dem Schulgebäude: In Emmetten wurde nun eine Lehrerin freigestellt, die vom Tragen einer Maske befreit war und auch öffentlich gegen eine Maskentragepflicht demonstrierte. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Eine Primarlehrerin in Emmetten NW protestiert gegen die Maskentragpflicht – und unterrichtet auch ohne Mund-Nasen-Schutz. Jetzt wird sie von ihrer Schule freigestellt.

Die Schule von Emmetten NW hat eine Primarlehrerin freigestellt, die eine Demonstration gegen die Maskentragpflicht mitorganisiert hat. Die Frau trug aus gesundheitlichen Gründen auch im Unterricht keine Maske. Der Schulrat bestätigte am Dienstag eine Meldung der CH Media-Medien.

Die Lehrerin hatte im September in Altdorf UR eine Kundgebung gegen die Maskentragpflicht organisiert. Er respektiere das Recht auf freie Meinungsäusserung, erklärte der Schulrat in einer schriftlichen Stellungnahme. Er sei sich aber schon damals bewusst gewesen, dass das Verhalten der Frau an der Schule zu Konflikten führen könnte.

Masken an Nidwalder Primarschulen

Diese Befürchtung bewahrheitete sich Anfang November. Seit dann müssen im Kanton Nidwalden wegen der starken Ausbreitung des Coronavirus auch die Lehrerinnen und Lehrer, die im Kindergarten und in der Primarschule unterrichten, eine Maske tragen.

Die Lehrerin hatte der Schule bereits Mitte Oktober ein ärztliches Zeugnis vorgelegt, das sie vom Tragen einer Maske dispensierte. Es seien umfangreiche Massnahmen erlassen worden, teilte der Schulrat mit. Ziel sei es gewesen, dass die Lehrerin, sowohl in Anerkennung des Arztzeugnisses als auch der Schutzvorschriften, weiter unterrichten könne.

Die Eltern wurden über diese Spezialregelung zugunsten der Lehrerin informiert. Es sei zu grossen Vorbehalten gegen eine Weiterführung der Unterrichtstätigkeit gekommen, hiess es in der Stellungnahme der Schulleitung. Dies sei sowohl gegenüber der Schule wie auch gegenüber der Lehrerin kommuniziert worden. Diese habe sich deswegen einverstanden erklärt, dass sie per sofort freigestellt werde.

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