Eine verbesserte Energieetikette soll beim Autokauf für mehr Transparenz sorgen. Zudem sinken die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, und die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke steigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch Verordnungsänderungen beschlossen.
Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2020, wie der Bundesrat mitteilte. Die Angaben auf der Energieetikette sollen einfacher, verständlicher und übersichtlicher dargestellt werden. Dies war in der Vernehmlassung grösstenteils begrüsst worden.
Die Energieetikette ermögliche den Konsumentinnen und Konsumenten den Vergleich und sei damit ein wichtiges Instrument, lautete der Tenor. Durch die Verbesserungen könne ihre Glaubwürdigkeit gestärkt werden. Kritisch äusserte sich auto-schweiz, die Vereinigung der Auto-Importeure. Aus ihrer Sicht ist die Energieetikette angesichts der CO2-Zielwerte für Neuwagen überflüssig.
Farbige Pfeil-Skala
Bei der Einteilung der Autos in Energieeffizienz-Kategorien wird künftig auf die Berücksichtigung des Leergewichts verzichtet, das bisher mit einer Gewichtung von 30 Prozent berücksichtigt wurde. Massgebend ist nur noch der absolute Energieverbrauch. Eine weitere Änderung betrifft die Angaben zum CO2-Zielwert. Hier werden neue Messerwerte zugrunde gelegt.
Die Vorgaben in der Werbung werden auf den Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie reduziert. Neu muss die Energieeffizienz-Kategorie zusätzlich mit einer farbigen Pfeil-Skala abgebildet werden.
Weniger Vergütung für Photovoltaik
Auf Kritik stiess in der Vernehmlassung die Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Der Bundesrat begründet diese mit der Marktentwicklung. Die Einspeisevergütung sinkt auf neun Rappen pro Kilowattstunde, der Grundbeitrag der Einmalvergütung von 1400 auf 1000 Franken. Dadurch würden Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei, hält der Bundesrat fest.
Um fünf Prozentpunkte erhöht werden die maximalen Investitionsbeiträge für grosse Wasserkraftanlagen. Ausserdem wird zusätzlich die speicherbare Energiemenge bei der Priorisierung berücksichtigt. Bei der Windenergie kann künftig die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen von Bundesbehörden fallweise um maximal zwei Monate verlängert werden.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Eine weitere Änderung betrifft Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft, in welcher sich mehrere Parteien für den Verbrauch von selber produzierter Energie zusammengeschlossen haben. Der Bundesrat hat die Regeln zur Bestimmung der Kosten präzisiert, die ihnen in Rechnung gestellt werden dürfen.
So wird ausgeschlossen, dass die Mieterinnen und Mieter mehr für den Strom zahlen müssen, als sie zahlen müssten, wenn sie nicht im Zusammenschluss wären und ein externes Standardstromprodukt beziehen würden.
Bei der Rückerstattung des Netzzuschlags für Unternehmen gilt der Grundsatz, dass die Bruttowertschöpfung auf Grundlage der Jahresrechnung bestimmt wird, neu für alle Unternehmen, die gemäss Obligationenrecht zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet sind – unabhängig von der Revisionspflicht. Dadurch werde die Gleichbehandlung der Gesuchsteller verbessert und der Aufwand für die Unternehmen reduziert, schreibt der Bundesrat.
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