Öffentlicher Verkehr Entschädigungen bei Verspätungen im ÖV

SDA

13.5.2020 - 13:53

Bei grösseren Verspätungen erhalten Kundinnen und Kunden von den Transportunternemen ab kommendem Jahr verbindlich einen Teil der Fahrtkosten zurückerstattet. (Archivbild)
Bei grösseren Verspätungen erhalten Kundinnen und Kunden von den Transportunternemen ab kommendem Jahr verbindlich einen Teil der Fahrtkosten zurückerstattet. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ADRIAN REUSSER

Ab kommenden Jahr müssen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen. Der Bundesrat hat sich nach der Vernehmlassung für eine grosszügigere Lösung für Kundinnen und Kunden entschieden.

Der Mindestbetrag, ab dem die Transportunternehmen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Das bedeutet, dass die Transportunternehmen mehr zahlen müssen als zunächst vorgesehen war.

An den anderen Bedingungen für eine Entschädigung hat der Bundesrat festgehalten. Ab 2021 gilt für Verspätungen von mehr als einer Stunde ein Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Entschädigungsberechtigt sind damit Passagiere, die ein Billett für mindestens 20 Franken gelöst und mehr als eine Stunde verspätet am Ziel angekommen sind beziehungsweise ein Billett für mindestens zehn Franken gelöst und mehr als zwei Stunden Verspätung haben.

Zudem verlange der Bundesrat von der ÖV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Diese ist noch nicht bestimmt.

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