Amtsmissbrauch und Alkohol Tessiner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Regierungsrat Gobbi

tafi/SDA

26.3.2024 - 15:56

Gegen den Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi von der «Lega dei Ticinesi» wird strafrechtlich ermittelt.
Gegen den Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi von der «Lega dei Ticinesi» wird strafrechtlich ermittelt.
Keystone

Ein Autounfall des Tessiner Regierungsrates Norman Gobbi im vergangenen November hat Folgen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch.

26.3.2024 - 15:56

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  • Der Tessiner Lega-Regierungsrat Norman Gobbi war im November 2023 in einen Unfall verwickelt.
  • Dabei kam es offenbar zu Ungereimtheiten bei einem Alkoholtest, und im Polizeiprotokoll taucht Gobbis Name nicht auf. 
  • Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft ob es im Zusammenhang mit dem Unfall zu Straftaten gekommen ist. Konkret geht es um den Verdacht von Amtsmissbrauch.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat nach einem Verkehrsunfall, in den der Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi verwickelt war, eine Strafuntersuchung eingeleitet. Sie soll klären, ob im Zusammenhang mit dem Vorfall und während der Ermittlungen eine Straftat begangen wurde.

Konkret gehe es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zum Amtsmissbrauch. Die möglichen Straftaten beträfen einen Kantonspolizisten und einen Unbekannten, heisst es in einer offiziellen Mitteilung.

Lega-Politiker Norman Gobbi, Vorsteher des kantonalen Justiz- und Polizeidepartements, hatte selbst bestätigt, in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro ereignete.

Untersucht werde nun aber, ob es danach zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen und Gobbi möglicherweise angetrunken gewesen sei. Für Norman Gobbi gilt die Unschuldsvermutung.

Anwalt bestätigt Gobbis Verwicklung in den Unfall

Gobbis Anwalt Renzo Galfetti bestätigte inzwischen, dass die Ermittlungen den Unfall von Norman Gobbi betreffen. Dem Anwalt zufolge war Gobbi jedoch nicht verantwortlich.

In seiner Erklärung nahm der Anwalt die Einleitung der Untersuchung «mit Genugtuung» zur Kenntnis. Diese sei die «einzig seriöse und kompetente Art und Weise für Ermittlungen, nachdem die selbsternannten journalistischen Untersuchungen versucht haben, die Justiz zu ersetzen.»

Galfetti erinnerte daran, dass es keine Beweise für eine Verwicklung Gobbis in die mutmasslichen Straftaten gebe. Der Anwalt fügte hinzu, dass Gobbi das Ergebnis der Ermittlungen «mit Ruhe und Zuversicht» erwarte.

Alokoholpegel war im ersten Test zu hoch

Laut Berichten von Tessiner Medien soll Gobbi nicht namentlich auf dem Unfallprotokoll aufgeführt worden sein. Auch soll sein Alkoholpegel beim ersten Test zu hoch gewesen sein.

Ein zweiter Alkoholtest soll dann wieder «in der Norm» gewesen sein. Allerdings gibt es diesbezüglich Ungereimtheiten, wie RSI rekonstruiert hat. Nachdem beim ersten Test der Grenzwert überschritten wurde, soll Gobbi einen Blutalkoholtest verweigert haben. In diesem Fall muss innert zwei Stunden ein zweiter Atemalkoholtest als Beweistest mit einem anderen Gerät durchgeführt werden. Diese Frist sei überschritten worden.

Mitarbeiter: Gobbi war «Opfer» des Unfalls

Gobbis persönlicher Mitarbeiter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA lediglich, dass der Regierungsrat im November in einen Unfall verwickelt war. Verletzt wurde dabei niemand. Der Regierungsrat sei «Opfer» des Unfalls gewesen und habe auch selber die Polizei alarmiert, so der Mitarbeiter weiter.

Über die Frage, weshalb Gobbi in der Folge nicht im Unfallprotokoll aufgeführt wird, ist in den vergangenen Tagen und Wochen in den Tessiner Medien viel spekuliert worden. 

Auch die Politik ist bereits aktiv geworden. Der Fraktionschef der Mitte-Partei im Tessiner Grossen Rat reichte am 13. März eine Interpellation mit zahlreichen Fragen ein. Diese wird gemäss Programm des Tessiner Grossen Rats jedoch erst am 15. April behandelt.

tafi/SDA