Geld für Putin versteckt? Ex-Angestellte der Gazprombank Schweiz stehen vor Gericht

SDA/phi

8.3.2023 - 13:55

Blick auf den Sitz der Gazprombank an der Zollikerstrasse in Zürich. (Archivbild) 
Blick auf den Sitz der Gazprombank an der Zollikerstrasse in Zürich. (Archivbild) 
Bild: Keystone/Ennio Leanza

Sie sollen Wert verwahrt haben, die Wladimir Putin gehören könnten: In Zürich stehen heute vier Ex-Angestellte der russischen Gazprombank Schweiz (GPBS) vor Gericht. 

8.3.2023 - 13:55

Die Staatsanwaltschaft verlangt bedingte Freiheitsstrafen: Die Anklage wirft dem ehemaligen Chef der GPBS sowie drei weiteren Angestellten mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vor.

Konkret sollen die Beschuldigten von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergej Roldugin geführt zu haben, obwohl sie hätten merken müssen, dass dieser nicht der eigentliche Besitzer des Millionenvermögens war.

Sergey Roldugin, gilt als enger Vertrauter von Wladimir Putin und soll sogar Patenonkel von Putins Tochter sein. Beruflich sei er Cellist und Dirigent, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch. Wie er Firmenanteile halten könne, die ihm 30 Millionen Franken an Dividenden einbrachten, sei kaum vorstellbar.

Illegale Geschäfte mit Offshore-Firmen

Auch sei das Geld jeweils über Offshore-Konten rasch abgeflossen. Wegen dieser Umstände hätten die Angestellten der GPBS überprüfen müssen, ob Roldugin wirklich wirtschaftlich Berechtigter der Konten war, sagte der Staatsanwalt. Er forderte je sieben Monate Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren für die vier Beschuldigten.

Der erste Verteidiger hielt dagegen, dass gerade der Fakt, dass Roldugin ein enger Vertrauter Putins sei, dafür spreche, dass er über so viel Geld verfügt. «Er ist eben nicht irgendein Cellist», sagte der Verteidiger. Dass Putins «Günstlinge» leichter an Geld kommen als andere, möge verwerflich sein, stütze aber seinen Mandanten.

Die Bank habe durchaus davon ausgehen können, dass Roldugin wirtschaftlich berechtigt war. Beweise, dass die Banker unsorgfältig gehandelt haben, könne die Staatsanwaltschaft zudem nicht vorweisen. Roldugin habe schriftlich bestätigt, der wirtschaftlich Berechtigte der Konten zu sein und bei der Kontoeröffnung habe die Bank die nötigen Angaben (Geburtstag, Name und Nationalität) eingeholt. «Gewisse Umstände» seien vor Gericht nicht tauglich.

GBPS kündigte Einstellung der Geschäftstätigkeit an

Die GPBS kündigte im Oktober vergangenen Jahres an, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Sie war 2016 ins Visier der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma geraten. Gemäss Medienberichten über die «Panama Papers» soll die GPBS in illegale Geschäfte mit Offshore-Firmen verwickelt gewesen sein.

Die vier Beschuldigten werden Freisprüche verlangen, wie Andreas Meili, der Anwalt der GPBS mitteilte. Die Bankenaufsicht Finma wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äussern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Fall erregt weltweit Interesse: «Wir werden die Verhandlung auf jeden Fall in einen zweiten Saal übertragen müssen», schreibt das Bezirksgericht Zürich auf SRF-Anfrage.

SDA/phi