Vaterschaftsurlaub Ja zur «Papizeit» – Chef des Gewerbeverbands besorgt über Finanzierung

SDA

27.9.2020 - 13:23

Väter haben künftig Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. (Themenbild)
Väter haben künftig Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Väter können künftig zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Der Präsident des Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler, warnt vor einer finanziellen Belastung für die junge Generation.

Gemäss Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG ist das Bundesgesetz für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit 61 Prozent angenommen worden. Das deutliche Ergebnis war erwartet worden: Die Umfragen von SRG und Tamedia rechneten in den Wochen vor der Abstimmung mit einer deutlichen Zustimmung.

Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), Hans-Ulrich Bigler, bedauert die Annahme des Vaterschaftsurlaubs. «Ich mache mir Sorgen, wie man alle diese Sozialversicherungen finanzieren soll» sagte Bigler, der auch Mitglied des Referendumskomitees ist, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. 

Für die Co-Präsidentin des Referendumskomitees, Diana Gutjahr, ist dieses sich abzeichnende Ja ein fahrlässiger, unnötiger Ausbau der Sozialwerke.

Die interaktive Karte zur Abstimmung über den Vaterschaftsurlaub.

Keystone-SDA

Antwort auf Volksinitiative

Auslöser für die öffentliche Debatte um einen Vaterschaftsurlaub war eine vor drei Jahren eingereichte Volksinitiative. Sie verlangt, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und während ihrer Abwesenheit einen Erwerbsersatz erhalten.



Dem Parlament ging das zu weit. Durchgesetzt hat sich schliesslich ein indirekter Gegenvorschlag, der einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorsieht. Der Bundesrat lehnte sowohl das Volksbegehren als auch den Gegenvorschlag ab, warb im Abstimmungskampf aber wie üblich für den von den Räten verabschiedeten Vorschlag.

Gleiches Modell wie bei Müttern

Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung beträgt demnach 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Laut dem Bund betragen die Kosten insgesamt 230 Millionen Franken pro Jahr.

Der Bundesrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich bereits per 1. Januar 2021 in Kraft setzen. Konkret geregelt wird der Vaterschaftsurlaub über eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes.

Corona-Krise als Gegenargument

Das Referendumskomitee rund um den SGV kämpfte gegen den Vaterschaftsurlaub. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar, argumentieren die Gegner. Sie bezeichnen die Befürworter als «Lohndiebe».

Gegen die Vorlage ins Feld geführt wurde auch die Corona-Krise. Gerade kleine Unternehmen litten unter einer Konkurswelle. Mit weiteren Sozialausgaben, die der Vaterschaftsurlaub verursacht, würde die Situation verschärft, warnen verschiedene Branchenvertreter.

«Familienpolitisches Entwicklungsland»

Die KMU hätten sich immer so organisiert, dass sie Personal zum Wohle der Allgemeinheit hätten freistellen können, hielten die Befürworter des Vaterschaftsurlaubs dagegen. Zudem seien die Kosten überschaubar. Es handle sich um einen «pragmatischen Kompromiss».

Dieser war breit abgestützt. Vertreterinnen und Vertreter von links bis rechts wollten den Vaterschaftsurlaub. Die Befürworter bezeichnen die Schweiz mit der heutigen Regelung als «familienpolitisches Entwicklungsland». Den Vaterschaftsurlaub brauche es für eine faire Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in Haus- und Erwerbsarbeit.

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