Coronakrise Berset: «Wir alle vermissen Grossveranstaltungen»

gbi/phi

28.4.2021

Bundespräsident Guy Parmelin (r.) und Bundesrat Alain Berset schreiten in Bern vor die Bundeshausmedien. 
Bundespräsident Guy Parmelin (r.) und Bundesrat Alain Berset schreiten in Bern vor die Bundeshausmedien. 
Bild: Keystone/Peter Schneider

Der Bundesrat hat beschlossen, wie Grossveranstaltungen ab Sommer wieder möglich sein sollen. Guy Parmelin und Alain Berset haben die Strategie vor den Medien präsentiert.

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  • 15.33 Uhr

    Ende der Medienkonferenz

    Wir danken dir an dieser Stelle für deine Aufmerksamkeit! Eine Zusammenfassung der Bundesratsstrategie für Grossveranstaltungen findest du weiter unten und unter diesem Link. 

  • 15.32 Uhr

    Testphase schon mit Covid-Zertifikat?

    Wird das Covid-Zertifikat rechtzeitig zu Beginn der Testphase – also am 1. Juni – bereitstehen? Nein, sagt Berset, das könne man nicht garantieren. Die Testphase werde also wohl ohne Zertifikat durchgeführt.

  • 15.30 Uhr

    Was ist mit Genesenen?

    Genesene sind bis drei Monate nach ihrer Isolation bisher ausgenommen, sollen sich nach Empfehlungen des BAG erst nach sechs Monaten wieder impfen. Virgine Masserey vom BAG bestätigt das und sagt, die Empfehlungen würden diesbezüglich noch angepasst. Berset ergänzt, es dürfe in solchen Punkten keine Lücken geben.

  • 15.29 Uhr

    Überall gleich viele Pilotveranstaltungen?

    Ergibt es Sinn, in Appenzell und in Zürich gleich viele Pilotversuche durchzuführen? Berset erklärt, dass diese Events dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht werde in einem Kanton ja gar keine Pilotveranstaltung durchgeführt.

  • 15.25 Uhr

    Stichwort Selbstbehalt

    Parmelin sagt, der Schutzschirm solle Planungssicherheit und Rahmenbedingungen vorgeben, während Bern sich Kosten nur beteiligen soll. In den Konsultationen werde überprüft, ob die Franchise von 30'000 Franken und der Selbstbehalt von 20 Prozent angemessen ist.

  • 15.23 Uhr

    Profitieren auch Sportveranstalter?

    Können auch Veranstalter im Bereich Eishockey und Fussball auch vom Schutzschirm profitieren? Ja, sagt Martin Godel vom Seco. Er erinnert jedoch daran, dass durch den Schutzschirm die ungedeckten Kosten übernommen werden. Wenn also andere Subventionen ausbezahlt werden – etwa die A-fonds-perdu-Beiträge für Sportclubs –, werden diese erst abgezogen.

  • 15.20 Uhr

    Zeitplan machbar?

    Der 1. Juli scheint Berset realistisch, die Einschränkungen entsprechend der Corona-Lage würden aber weiterhin gelten. Es gelte auch, Erfahrungen zu machen, ohne durch die Pilotphase neue Kranke zu generieren.

  • 15.17 Uhr

    Wie lange gilt der Zugang?

    In der Verordnung wird auf den Tag genau festgehalten, wie lange nach der Impfung jemand zu einem Anlass zugelassen wird. Wird das auch im Covid-Zertifikat festgelegt sein? Ja, sagt Berset, wobei man hier sicher Anpassungen vornehmen werde, wenn sich neue Erkenntnisse auftun.

  • 15.15 Uhr

    Was ist ein überkantonaler Anlass?

    Es müsse ein Publikumsanlass sein, dessen Kreis der Besucher, der angesprochen wird, über den Kanton hinausgeht, in dem er stattfindet, heisst es.

  • 15.14 Uhr

    Wer zahlt für den PCR-Test?

    Muss man einen PCR-Test selbst bezahlen, wenn man an ein Konzert oder zum Fussballspiel will? Da sei er überfragt, sagt Gerber vom BAG. Mindestens ein Teil der Kosten sollte aber übernommen werden. Von einer Diskriminierung könne man da aber nicht sprechen, findet er.

  • 15.13 Uhr

    Reicht ein Selbsttest?

    Nein, antworte Berset. Es brauche einen Test, der zertifizierbar ist. Das gelte gerade für Minderjährige, wenn die noch nicht impfberechtigt sind. Michael Gerber ergänzt, dass Selbsttests dann denkbar seien, wenn sie vor den Augen der Veranstalter durchgeführt werden. Das letzte Wort sei hier noch nicht gesprochen.

  • 15.11 Uhr

    Doch keine Normalität?

    Ab August, hiess es, sollte eine Rückkehr zur Normalität erfolgen, sagte der Bundesrat zur Impfkampagne. Nun sei von einer Besucher-Obergrenze von 10'000 Personen die Rede – ein Widerspruch? Berset erklärt, dass die Zukunft in der Pandemie immer mit grossen Unsicherheiten verbunden sei. Man sehe ja, was eine Virus-Mutante anrichten könne.

  • 15.08 Uhr

    Und wenn die Lage besser ist?

    Wenn die Pandemie-Lage überraschend gut sei, könne man die Ziele auch nach oben hin anpassen, so Berset. «Es ist grundsätzlich alles möglich.»

  • 15.07 Uhr

    Nur 10'000 Personen im Stadion?

    Wie viele Besucher sind in einem Stadion mit 20'000 bis 30'000 Personen zugelassen? Ab September gelte auch dort eine Obergrenze von 10'000 Personen, erklärt Michael Gerber vom Rechtsdienst des BAG. Jedoch sei dieser Blick in die Zukunft noch mit grossen Unsicherheiten verbunden.

  • 15.04 Uhr

    Beginn der Fragerunde

    Kann ein Kanton Veranstaltungen zulassen, auch wenn die nicht unter den Schutzschirm fallen soll? Die Bewilligung sei unabhängig davon, so Berset. Parmelin ergänzt, dass Schaffhausen, Wallis und Zug eine entsprechende Rechtsgrundlage bereits geschaffen haben, die anderen aber noch nachziehen müssten.

  • 15.02 Uhr

    Bedeutende Anlässe

    «Grossveranstaltungen sind wichtig für unsere Gesellschaft», sagt Berset mit Blick auf Sport und Kultur. Voraussetzung sei aber immer, dass die epidemiologische Lage diese auch zulasse. «Wir bewegen uns in die richtige Richtung», schliesst er.

  • 15 Uhr

    Voraussetzungen für Besucher

    Einlass dürfte nur möglich sein, wenn ein aktueller, negativer Test oder ein Attest über bestehende Antikörper vorliegt oder aber die Person geimpft wird.

  • 14.48 Uhr

    «Versicherung für Veranstalter»

    Alain Berset nennt die Massnahme eine «Versicherung für Veranstalter», sie sei aber «kein Öffnungsplan». Die Anlässe müssten bewilligt sein, verdeutlicht er. Diese würden nur erteilt, wenn es die Corona-Lage auch erlaube. Schutzkonzepte müssten zwingend vorliegen. Anfangs sollten Events mit 300 bis 600 Menschen erlaubt werden. Ab 1. Juli 2021 sollen bis zu 3000 Personen möglich sein. Ab September könnten bis zu 10'000 möglich sein.

  • 14.55 Uhr

    Parmelins Appell

    «Es geht um die Zukunft unserer Unternehmen, um Arbeitsplätze und auch das Vertrauen in die Schweiz», sagt Parmelin noch und wirbt dafür, das Covid-Gesetz im Juni deshalb zu bestätigen.

  • 14.53 Uhr

    Maximal fünf Millionen Franken

    «Jede zusätzliche Freiheit erfordert Selbstdisziplin und das Einhalten der Regeln», mahnt Parmelin gleichzeitig. Der «Schutzschirm» soll Veranstaltern zwischen dem 1. Juni 2021 bis 30. April 2022 Sicherheit geben. Die Veranstalter müssen mindestens 30'000 Franken eines etwaigen Schadens selber zahlen. Die Höchstsumme des Schadensersatzes beträgt fünf Millionen Franken. Die betroffenen Veranstaltungen müssen einen überkantonalen Rahmen haben.

  • 14.46 Uhr

    Beginn der Medienkonferenz

    Bundespräsident Parmelin macht den Auftakt: Mutationen wie die indische werfen in der Pandemie immer wieder neue Fragen auf, sagt er. Wer aber Grossanlässe organisiere, brauche Planungssicherheit. Der Bund werde die Hälfte ungedeckter Kosten daher übernommen, die Kantone sollen die andere Hälfte tragen. Am 10. Mai geht der Vorschlag in die Vernehmlassung.

Strategie für Grossveranstaltungen

Wann und unter welchen Bedingungen sollen Grossveranstaltungen wieder möglich sein? Der Bundesrat hat dazu heute erste Leitplanken gezogen, die Veranstaltern und Kantonen als Orientierungshilfe dienen sollen. 

Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter strengen Auflagen bewilligen können. Diese dürfen aber erst ab 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden.

Der Bundesrat hält aber ausdrücklich fest, dass diese Angaben noch nicht in Stein gemeisselt seien. «Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat erst später entscheiden.» Die Kantone müssten bereits erteilte Bewilligungen auch widerrufen oder zusätzliche Massnahmen verordnen können, wenn die epidemiologische Lage dies verlange.

Der Bundesrat hat zudem geklärt, welche Schutzbestimmungen gelten: So dürfen nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.

Um diese «anspruchsvollen Schutzkonzepte» testen zu können, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit 300 bis maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob sich die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen sich bewähren. 

Im Falle einer Absage greift der Schutzschirm für die Event-Branche, den das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen hat. Der Bundesrat hat nun die genaue Umsetzung dargelegt.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt. Weitere Bedingungen sind ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet, sowie die Teilnahme von mindestens 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Von den ungedeckten Kosten trägt der Veranstalter eine Franchise von 30'000 Franken, vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Bund und Kantone nehmen dafür aber maximal fünf Millionen Franken in die Hand.

Ausgangslage vor der Medienkonferenz

Der Bundesrat hatte an seiner heutigen Sitzung einiges zu besprechen, und für einmal ging es wahrscheinlich auch nicht nur um das Dauerthema Corona: Auch Europa dürfte auf der Traktandenliste gestanden haben. Schliesslich war es das erste Treffen der Landesregierung seit Guy Parmelins Brüssel-Reise vom vergangenen Freitag, wo der Bundespräsident mit EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen über das Rahmenabkommen beraten hat.

Was genau die Landesregierung heute beschlossen hat, ist noch nicht bekannt. Für den Nachmittag sind aber gleich zwei Medienkonferenzen angesetzt: Um 14:45 Uhr werden Parmelin und Gesundheitsminister Alain Berset über die neuesten Covid-Entscheide informieren.

Um 16:15 Uhr tritt Bundespräsident Parmelin dann nochmals allein vor die Medien. Über welches Thema er sprechen wird, ist noch nicht bekannt.