Fall ButtetFall Buttet: Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren wegen Nötigung
SDA
17.12.2017 - 13:26
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Nötigung eröffnet, nachdem seine frühere Geliebte ihn wegen Delikten gegen die Ehre und die Freiheit angezeigt hatte.
Ein Strafverfahren sei wegen des Verdachts auf Nötigung eröffnet worden, erklärte der stellvertretende Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis, Jean-Pierre Greter, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte entsprechende Informationen aus der Sonntagspresse. Gemäss Strafgesetz wird Nötigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Das eingeleitete Verfahren ist die Folge einer Anzeige von Buttets Ex-Geliebten. In der Nacht auf den 19. November musste die Polizei wegen des Walliser CVP-Nationalrates in Siders VS ausrücken. Dort soll er bei seiner Ex-Geliebten so lange geklingelt haben, bis die Frau die Polizei rief. Davor soll er ihr täglich bis zu 50 Textnachrichten geschickt haben.
Nach Bekanntwerden berichteten mehrere Parlamentarierinnen und Journalistinnen von Belästigungen im Bundeshaus. In verschiedenen Westschweizer Medien vom Samstag schildern sechs Frauen - darunter vier Nationalrätinnen - , wie Buttet sie belästigt hat. Unter Zusicherung ihrer Anonymität berichten sie von expliziten Szenen sexueller Belästigung.
Buttet abgetaucht
Nach den Enthüllungen zog sich Buttet aus der Öffentlichkeit zurück, trat als Vize-Präsident der CVP Schweiz zurück und will sich in eine Alkohol-Entziehungskur begeben. Buttet habe seit Jahren ein Alkoholproblem, wird sein Anwalt Andreas Meili am Samstag in der Zeitung "Le Nouvelliste" zitiert.
Auch die CVP Schweiz reagierte auf die neuen Berichte. Sie bekräftigte am Samstag in einer Mitteilung ihren Willen, Buttet möglichst rasch zu einer Aussprache zu treffen, sobald sein Gesundheitszustand dies erlaube.
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