Grossraubtiere Finanzkommission prüft Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative

hn, sda

21.8.2024 - 14:47

Er ist manchen Nutztierhaltern ein Dorn im Auge: der Wolf. Seine Regulierung soll in der bernischen Verfassung festgeschrieben werden. (Symbolbild)
Er ist manchen Nutztierhaltern ein Dorn im Auge: der Wolf. Seine Regulierung soll in der bernischen Verfassung festgeschrieben werden. (Symbolbild)
Keystone

Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates will prüfen, ob sie der Grossraubtier-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Die Initianten wollen mit einem Verfassungsartikel dem Kanton mehr Autonomie geben, um den Grossraubtierbestand zu regulieren.

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Im Visier haben die Initianten vornehmlich den Wolf. Zu den Grossraubtieren gehören auch Luchs, Bär und Goldschakal.

Die «unkontrollierte Zunahme» von Grossraubtieren bedrohe viele Nutztierhalter existenziell, argumentiert das Initiativkomitee. In der bernischen Verfassung soll festgeschrieben werden, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um deren Bestandesregulierung kümmert. Die Initiative wurde im April 2023 mit über 20'000 Unterschriften eingereicht.

Der bernische Regierungsrat beantragte dem Kantonsparlament die Ablehnung der Initiative. In der Vorberatung des Geschäfts für die Grossratsdebatte gingen die Meinungen in der Finanzkommission auseinander, wie aus einer Kommissionsmitteilung vom Mittwoch hervorgeht.

Mehrere Mitglieder äusserten Zweifel, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – sofern es vom Volk denn unterstützt würde – auf Verfassungsstufe zu regeln. Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, einen Gegenvorschlag zu prüfen, mit dem Ziel die Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern.