Der Bundesrat will der Stadt Bern die so genannte Bundesmillion für kulturelle Leistungen als Bundesstadt streichen. Für den umstrittenen Schritt erhält er nun Rückendeckung von der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Diese stellt die Subvention in Frage.
Gemäss einer Analyse von 2004 habe die Stadt Bern durch ihren Status als Bundesstadt Vor- und Nachteile, hält die Finanzkontrolle EFK in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet lasse sich nicht beurteilen, ob eine Subvention gerechtfertigt sei oder nicht.
Die EFK empfiehlt daher, die Bundesmillion zu streichen oder in einen À-fonds-perdu-Beitrag umzuwandeln. Beim Bundesrat rennt sie damit offene Türen ein. In der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft schlägt dieser vor, die Subvention für Bern ab 2021 zu streichen.
Der Bundesrat wollte die Bundesmillion bereits vor zwei Jahren kürzen und ab 2019 ganz abschaffen. Damals setzten sich die Berner Behörden durch, das Parlament liess die Subvention vorerst weiter laufen. Die Stadt Bern erhält seit den 1970-er Jahren vom Bund einen Zustupf für besondere kulturelle Leistungen der Bundesstadt.
Ungenügende Aufsicht
2016 richtete das Bundesamt für Kultur (BAK) Subventionen von insgesamt 141 Millionen Franken aus. Die EFK hat neben der Bundesmillion weitere Beiträge unter die Lupe genommen. In ihrem Bericht kommt sie zum Schluss, dass die Finanzaufsicht über diese Subventionsempfänger generell ungenügend ist. Sie empfiehlt dem BAK unter anderem, Leitlinien festzulegen, welche die Vielfalt der ausgerichteten Subventionen abbilden.
Zu den geprüften Subventionen gehört auch jene für den Verein Memoriav, der sich für den Erhalt des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz einsetzt. Die EFK stellt im Bericht unter anderem die Praxis in Frage, für Projektkosten systematisch den zulässigen Höchstbetrag zu sprechen. Zudem empfiehlt sie, Projekte zu unterstützen, statt Mittel für die zweckgebundene Reserve für Sicherungsprojekte zu horten.
Das BAK unterstützt auch die Leseförderung. Laut EFK erbringen die subventionierten Organisationen jedoch noch nicht alle Leistungen zu den wirtschaftlich günstigsten Bedingungen. Deshalb sollen Rentabilitätsziele in den Leistungsvereinbarungen definiert werden.
Zahlungen nicht rechtskonform
Die EFK empfiehlt zudem eine bessere Rechnungslegung der Subventionsempfänger. Sie ist auch der Ansicht, dass die Zahlungsmodalitäten dem Subventionsgesetz nicht in allen Fällen genügen. Die EFK hatte etwa festgestellt, dass Beiträge ohne gültige Vereinbarungen ausgerichtet worden sind.
Das BAK ist nicht mit allen Befunden einverstanden. Das Monitoring der Finanzhilfen sei in den letzten Jahren ausgebaut worden, heisst es in einer Stellungnahme. Die Aufsicht sei im Grundsatz angemessen und genüge. Die Etablierung von Wirkungszielen ist nach Ansicht des BAK zudem nicht flächendeckend möglich. Es will aber prüfen, ob bei Subventionen mit grossem Finanzvolumen zusätzliche Richtlinien zum Monitoring notwendig sind.
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