Genfer Polit-Affäre Bundesgericht spricht Maudet der Vorteilsannahme schuldig

hkl, sda

16.11.2022 - 12:36

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild)
Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild)
Keystone

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat sich gemäss einem Bundesgerichts-Urteil der Vorteilsannahme schuldig gemacht, als er 2015 nach Abu Dhabi reiste, um einen Formel-1-Grand-Prix zu besuchen.

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Im Januar waren Pierre Maudet und sein ehemaliger Stabschef Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsnahme vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen worden. Dieses sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Maudet gefordert.

Nun hebt das Bundesgericht diesen Entscheid wieder auf und kommt somit einer Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft teilweise nach. Der Fall geht zurück ans Kantonsgericht.

Auch die Freisprüche der Genfer Unternehmer Magid Khoury und Antoine Daher, welche die Reise organisiert hatten, vom Vorwurf der Vorteilsgewährung wurden aufgehoben. Dagegen bestätigt das Bundesgericht die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage.

Der ehemalige Staatsrat reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten Khoury und Daher nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt.