Wiedergutmachung Zwang und Missbrauch von Kindern: Viele Anfragen an Opferberatung

sda

9.2.2018

Zehntausende Kinder wurden fremdplatziert und missbraucht.
Zehntausende Kinder wurden fremdplatziert und missbraucht.
Keystone (Symbolbild)

Die Opferberatung Zürich und das Zürcher Staatsarchiv haben bisher gemeinsam 1176 Anfragen von Personen behandelt, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen waren. Einige von ihnen haben anschliessend ein Gesuch für eine Wiedergutmachungs-Zahlung eingereicht.

Seit dem Jahr 2013 haben sich insgesamt 636 Personen an die Opferberatung gewandt. 300 von ihnen half die Stelle beim Einreichen des Gesuchs um Gewährung des sogenannten Solidaritätsbeitrags, wie Sandra Müller von der kantonalen Opferhilfestelle am Freitag vor den Medien sagte.

Weiteren 270 Personen erteilte die Opferberatung Auskunft. Sie haben anschliessend eventuell selber ein Gesuch eingereicht. Dazu kommen 540 Personen, die sich beim Staatsarchiv gemeldet haben.

Wie viele Gesuche aus dem Kanton Zürich tatsächlich eingereicht wurden, ist momentan nicht bekannt. Schweizweit waren es bis am Freitagnachmittag 5285 Gesuche, wie Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz am Freitag vor den Medien sagte. "Täglich kommen 20 bis 40 neue Gesuche dazu." Über 600 Gesuche wurden bereits beantwortet.

Dabei melden sich aber längst nicht alle, die Anspruch haben. Gründe dafür sind laut Mader beispielsweise, dass sie alte Wunden nicht wieder aufreissen wollen oder wütend auf den Staat sind und nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen.

Frist läuft Ende März ab

Die Einreichefrist für Gesuche läuft Ende März ab. Bis dann können sich Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen melden. Mader betonte, dass der Bund "keinen überspitzten Formalismus" betreiben werde. Man könne auch ein Gesuch einreichen und die Unterlagen später nachliefern.

Pro Person sollen bis 25'000 Franken ausgezahlt werden. Für Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) ist aber klar: "Die Beiträge können das Leid nicht wieder gut machen."

Sie zeigte am Freitag auf, wie der Kanton Zürich die Aufgabe löst, um Betroffenen zu helfen - sei es um einen Antrag zu stellen oder um Akteneinsicht zu erhalten. Hier helfen die Opferberatung Zürich oder das Zürcher Staatsarchiv.

Gerade das Auffinden von Akten ist dabei nicht immer ganz einfach, wie Verena Rothenbühler vom Staatsarchiv erklärte. So sind Akten teilweise nicht mehr vorhanden. Sie erzählte als Beispiel von einem Fall, in dem die Absenzenkontrolle einer Schule der einzige Beleg für eine Fremdplatzierung war.

Fremdplatziert und missbraucht

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert. Viele von ihnen wurden misshandelt oder missbraucht.

Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt und ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga bat an einem Gedenkanlass im April 2013 die Opfer im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Ende 2014 wurde die Wiedergutmachungs-Initiative eingereicht, die 500 Millionen Franken für das erlittene Leid forderte.

Der Bundesrat und das Parlament nahmen das Anliegen auf, allerdings mit dem tieferen Betrag von 300 Millionen Franken. Um die Auszahlung nicht zu verzögern, wurde die Initiative daraufhin zurückgezogen.

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