Gesundheit GDK für einheitliche Finanzierung mit Pflege

SDA

8.8.2019 - 12:41

Die Kantone fordern, dass die Langzeitpflege einbezogen wird, wenn ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden. Damit sollen die steigenden Kosten gerechter verteilt werden. (Themenbild)
Die Kantone fordern, dass die Langzeitpflege einbezogen wird, wenn ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden. Damit sollen die steigenden Kosten gerechter verteilt werden. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Kantone fordern, dass bei einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen des Gesundheitswesens die Langzeitpflege einbezogen wird. Sie argumentieren mit einer gerechteren Aufteilung der Kosten und der integrierten Versorgung.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) verabschiedete einen Gesetzesentwurf «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas)» im April. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) pochte schon damals darauf, die Kosten von Spitex und Langzeitpflege einzurechnen.

«Alleine gelassen»

«Die Position der Kantone ist trotz Gesprächen mit der Kommission übergangen worden», kritisierte die St. Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann (SP), die Präsidentin der GDK, am Donnerstag in Bern vor den Medien. Alle 26 Kantone machen nun Druck: Bleibe das Parlament dabei, werde ein Kantonsreferendum geprüft.

Heute werden ambulante Behandlungen von den Krankenkassen vergütet. Bei stationären Spitalbehandlungen zahlen die Kantone 55 Prozent der Kosten. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz will Hand bieten zum Systemwechsel hin zur einheitlichen Finanzierung aller Kosten. Aber nur unter der Bedingung, dass die Langzeitpflege integriert wird.

Die GDK argumentiert mit der Restfinanzierung, den Beiträgen, die die Kantone an die Pflege im Heim und zuhause leisten. «Die Vorlage der Kommission ist unfair, weil die Kantone mit der Restfinanzierung alleine gelassen werden», sagte Hanselmann. Diese Kosten würden wegen der alternden Bevölkerung in den nächsten Jahren steigen.

Integrierte Versorgung als Vorteil

Für die GDK ist die Efas mit einbezogener Pflege auch ein Weg zur Umsetzung der so genannten integrierten Versorgung. Das mache das Gesundheitswesen effizienter und kostengünstiger, und die Versorgung der Patienten werde besser. «Heute scheitern solche Modelle oft an Finanzbarrieren», sagte Hanselmann.

Die GDK untermauert ihre Forderung mit einer in ihrem Auftrag erstellten Studie des Forschungsbüros Infras. Demnach müssten beim Einbezug der Langzeit- und Spitex-Pflege in die einheitliche Finanzierung die Krankenkassen insgesamt 74,5 Prozent und die Kantone und Gemeinden 25,5 Prozent der Kosten tragen.

Nicht eingerechnet sind jene rund 0,7 Milliarden Franken, die heute die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. Würden die Kantone und Gemeinden die Patientenbeiträge voll übernehmen, erhöhte sich ihr Anteil im Kostenteiler auf 26,8 Prozent.

Untersucht hat die Studie auch die Entwicklung der Gesundheitskosten von 2016 bis 2030. Sie kommen zum Schluss, dass die finanzielle Belastung für die Kantone prozentual weniger stark steigt, wenn neben ambulanten und stationären Leistungen auch die Pflege in die einheitliche Finanzierung eingerechnet wird.

Santésuisse skeptisch

Grund sei, dass bei ambulanten Leistungen – diese bezahlen die Kantone heute nicht mit – ein höherer Kostenanstieg erwartet werde als im stationären Bereich. Hingegen beteiligten sich die Kantone und auch die Gemeinden relativ stark an den – ebenfalls zunehmenden – Kosten für Langzeitpflege.

Umgekehrt würden die Kassen profitieren, wenn die Pflege in die Efas nicht einbezogen würde. Denn sie müssten mit der Pflege in der einheitlichen Finanzierung mit einem stärkeren Anstieg der Kosten rechnen als ohne. «Die künftigen Kosten würden so gerechter verteilt», sagte GDK-Vizepräsident Lukas Engelberger (BS/CVP).

Die Kassen reagieren mit Skepsis: Das Solidaritätsprinzip, wonach Gesunde für Kranke bezahlten und an das die Kassen sich hielten, werde überstrapaziert, teilte ihr Dachverband Santésuisse auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Prämienzahler – namentlich Familien und Angehörige des Mittelstandes ohne Prämienverbilligung – würden damit noch stärker belastet.

«Bundesrat soll Klarheit schaffen»

Die Kantone stellen zum Wechsel zur einheitlichen Finanzierung noch weitere Forderungen. Sie wollen als Verantwortliche für das Gesundheitswesen auch das ambulante Versorgungsangebot steuern können. Weiter verlangen sie, dass eine nationale Tariforganisation vorgeschrieben wird, an der sie paritätisch beteiligt werden.

Die SGK des Nationalrates verabschiedete die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung im April. Sie war nicht grundsätzlich gegen den Einbezug der Pflege in das System. Nur müsse die Verwaltung zunächst die Grundlagen dafür erarbeiten, hielt sie fest.

Laut GDK wird sich der Bundesrat bis Ende August zu den Vorschlägen äussern; geplant ist, die Vorlage im Herbst im Nationalrat zu behandeln. «Der Bundesrat soll Klarheit schaffen für einen verbindlichen Einbau der Pflege in die Vorlage», forderte Hanselmann.

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