Pandemie-ManagementAvenir Suisse kritisiert «ungenügende Krisenvorsorge» der Kantone
cz, sda
15.12.2021 - 06:44
Die Kantone hätten ihre Verantwortlichkeiten in der Corona-Pandemie nur beeinträchtigt wahrgenommen, kritisiert Avenir Suisse. Schuld daran ist laut der Denkfabrik Avenir auch der Föderalismus. Die GDK widerspricht.
cz, sda
15.12.2021, 06:44
15.12.2021, 11:00
SDA/uri
Die Wahrnehmung kantonaler Verantwortlichkeiten in der Corona-Pandemie ist gemäss dem liberalen Think-Thank Avenir Suisse auch durch unklare Zuständigkeiten zwischen den Staatsebenen und den Fachdirektorenkonferenzen beeinträchtigt worden. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hält dazu fest, dass der Föderalismus bei der Krisenbewältigung kein Hindernis sei.
Bei der Bewältigung einer Krise dieser Grössenordnung und Komplexität sei der Föderalismus eine Herausforderung, aber kein Hindernis. «Es gibt jedenfalls keine Hinweise, dass zentralistisch geprägte Länder die Krise grundsätzlich besser gemeistert hätten», erklärte Tobias Bär, Sprecher der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Im Avenir-Suisse-Bericht zum Pandemie-Management der Kantone heisst es unter anderem, es habe «weitgehend ungenügende Krisenvorsorge» bestanden. Die grosse Mehrheit der Kantone habe zu Beginn das Risiko einer Pandemie nicht ernst genug genommen. Auch hält der Bericht fest: «Besonders bei der unmittelbaren Pandemiebekämpfung hat sich klar gezeigt, dass die GDK der Herausforderung, konsolidierte Beschlüsse nach aussen zu tragen, nicht gewachsen war».
Was in der Öffentlichkeit als «Zögern und Zaudern» der Kantone interpretiert worden sei, sei das Resultat der staatspolitisch kritisch zu betrachtenden Zwischenebene, die eine adäquate Entscheidungsfindung in den einzelnen Kantone erschwere. Das treffe besonders auf die GDK zu, heisst es in der Medienmitteilung.
Die besten Noten im Bericht von Avenir Suisse bekamen die Kantone Graubünden, Zug und das Tessin. Sie hätten «erfolgreiche Ansätze im Umgang mit der Pandemie entwickelt», indem sie ihre «Autonomie und Entscheidungsbefugnisse ausschöpften» und dabei nicht auf die Vorgaben übergeordneter Bundesbehörden gewartet hätten.
Der Vorstand der GDK habe sich verschiedentlich um Kohärenz bemüht, indem er besonders betroffenen Kantonen insbesondere in der zweiten Welle eine Reihe von Massnahmen und eine Absprache mit anderen Kantonen empfohlen habe. Beschlüsse der GDK hätten den Charakter von Empfehlungen. Ausserhalb der hochspezialisierten Medizin habe die GDK keine Legitimation für Beschlüsse, die für die Kantone verbindlich seien, so die GDK.
Die GDK stellt dazu fest, dass sie seitens der Kantone und seitens des Bundes sehr geschätzt werde. Die Rolle der GDK sei es, die Kantone bei der Bewältigung der Krise so gut wie möglich zu unterstützten, Anliegen der Kantone zu bündeln und Anliegen der Kantone koordiniert aufzunehmen. Die GDK nehme die Aufgabe als Bindeglied zwischen den Kantonen und dem Bund wahr.