«Rundschau»-Thema Gefährlich, krank, lebenslänglich – «was soll ich am Leben bleiben?»

phi

10.10.2018

Er ist ein notorischer Vergewaltiger, der krank ist und das Gefängnis nie verlassen wird: Peter Vogts Fall, den die «Rundschau» beleuchtet, wirft Fragen auf.

Die Schweizer Justiz hat ein Problem: Wie soll sie mit Insassen umgehen, die sich einen begleiteten Freitod wünschen? Dürfen Häftlinge ihrer Strafe quasi selbst ein Ende setzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und ohnehin keine Chance haben, den Knast je wieder zu verlassen?

Peter Vogt im «Rundschau»-Gespräch in der Strafanstalt Bostadel ZG.
Peter Vogt im «Rundschau»-Gespräch in der Strafanstalt Bostadel ZG.
Screenshot: SRF

Diese Fragen stellen sich nach einem «Rundschau»-Bericht, den SRF1 am Mittwoch, den 10. Oktober, ab 20.05 Uhr ausstrahlt. Er beleuchtet den Fall von Peter Vogt, der in Bostadel ZG einsitzt – und die Strafanstalt auch nie wieder verlassen wird. Der 68-Jährige hat in den 70ern und 80ern mehrere Frauen angefallen und missbraucht, wurde mehrmals verurteilt und gilt laut Gutachten als nicht therapier- und resozialisierbar.

Auch gesundheitlich geht es bergab: Vogt ist lungenkrank, schluckt täglich 17 Tabletten und geht an Krücken. «Ich habe keine Lust zu ersticken», sagt der Häftling der «Rundschau». «Mir geht die Kraft aus.» Deshalb hatte sich der lebenslang Verwahrte an die Sterbehilfe-Organisation Exit gewandt: Der «Verlust an Lebensqualität» habe «das Mass des Erträglichen» überschritten, zitiert «Blick» aus dem Schreiben.

«Das Leben hat keinen Sinn mehr», bekräftig Vogt nun vor der «Rundschau»-Kamera und fragt: «Was soll ich am Leben bleiben – damit man mich einsperren kann? Die Gesellschaft hat ihre Genugtuung gehabt.» Und der Mann sagt, er sei kein Einzelfall: Er kenne vier andere Insassen, denen es ähnlich gehe.

Ein Gesetz über das Recht auf Sterben im Justizwesen gibt es jedoch nicht. Inzwischen hat das Kompetenzzentrum für den Justizvollzug den Auftrag bekommen, Grundlagen für den begleiteten Freitod im Vollzug zu erarbeiten. Das tönt nicht so, als könne zeitnah mit Ergebnissen gerechnet werden – doch ob Vogt dereinst in das Regelwerk passen würde, scheint ohnehin fraglich.

Der Grund: Ein begleiteter Freitod etwa bei «Dignitas» setzt voraus, dass die Person entweder an eine Krankheit, die «unfehlbar» zum Tode führt, «nicht beherrschbare» Schmerzen oder eine «unzumutbare» Behinderung hat. Sterbewillige mit psychischen Leiden werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Wie schwerwiegend Vogts physische Gebrechen sind, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Zu seinem Gemüt sagt Vogt vielsagend: «Seit Jahren wird mir von sogenannten ‹namhaften› Forensikern, ob zu Recht oder aus Feigheit, eine schwere und nicht therapierbare psychische Störung diagnostiziert.»

Hier gibt es Hilfe bei Suizidgedanken

Online-Beratung für Jugendliche mit Suizidgedanken: U25-schweiz.ch

Dargebotene Hand, Tel. 143

Angebot der Pro Juventute: Tel. 147

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