Pflegefachpersonen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Zudem sollen sich Bund und Kantone stärker an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen. Das schlägt die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) vor, um einem Pflegemangel entgegen zu wirken.
Die Gesetzesänderungen sollen als indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative dienen. Den Vorentwurf will die SGK Anfang Mai zu Ende beraten und anschliessend in die Vernehmlassung schicken, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommissionen beider Räte hatten sich für einen Gegenvorschlag ausgesprochen.
Die SGK strebt eine «Ausbildungsoffensive» an: Die Kantone sollen künftig den Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen vorgeben, wie viele Ausbildungsplätze diese für Pflegefachpersonen bereitstellen müssen. Im Gegenzug sollen sich Bund und Kantone an den ungedeckten Ausbildungskosten beteiligen und die Ausbildungslöhne der angehenden Pflegefachleute aufbessern.
Die Kosten müssten noch genauer berechnet werden, schreibt die Kommission, doch dürfte sich der Beitrag des Bundes in einer Grössenordnung von 400 Millionen Franken bewegen, verteilt auf acht Jahre.
Mehr Kompetenzen
Weiter sollen Pflegefachpersonen Grundpflegeleistungen auch ohne Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin auf Kosten der Grundversicherung erbringen dürfen. Damit nimmt die SGK das umstrittenste Anliegen der Initiative auf.
Sollten die Pflegekosten überdurchschnittlich steigen, soll der Kanton die Notbremse ziehen und die Zulassung neuer Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen stoppen können. Die Versicherer sollen hingegen nicht auswählen können, mit wem sie zusammenarbeiten wollen. Kommissionsminderheiten möchten der Initiative stärker oder weniger stark entgegen kommen.
Frühere Bemühungen gescheitert
Hinter der Initiative «Für eine starke Pflege» steht der Verband der Pflegefachfrauen und -männer. Er griff zu diesem Mittel, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren.
Die Initiative fordert, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.
Selbständige Abrechnung
Weiter soll der Bund dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden. Die Pflegefachpersonen sollen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.
Der Bundesrat lehnt insbesondere den letzten Punkt ab. Er warnt vor hohen Mehrkosten und möchte die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Um die Pflege zu stärken, genügt aus seiner Sicht der bestehende Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung. Diesen hatte das Stimmvolk 2014 gutgeheissen, als Gegenvorschlag zu einer anderen Volksinitiative.
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