Übervoller Zug, keine Kulanz Gehbehinderter Senior setzt sich in die 1. Klasse und wird gebüsst

tbz

12.2.2024

Auch bei vollen Zügen darf man sich nur mit gültigem Billett in die 1. Klasse setzen. Das Alter spielt dabei keine Rolle. (Symbolbild)
Auch bei vollen Zügen darf man sich nur mit gültigem Billett in die 1. Klasse setzen. Das Alter spielt dabei keine Rolle. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Weil sich ein gehbehinderter 71-Jähriger in einem übervollen Zug in die 1. Klasse setzt, wird er von den SBB gebüsst. Dabei war dem Senior nicht einmal ein nachträglicher Klassenwechsel möglich.

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12.2.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein gehbehinderter Senior setzt sich in einem vollen Pendlerzug in die 1. Klasse und wird dafür mit 145 Franken gebüsst.
  • Dem 71-Jährigen, der eine Hüftoperation hinter sich hat, war dabei nicht einmal ein Klassenwechsel möglich.
  • Der Senior ärgert sich über das gefühllose Verhalten und stört sich, dass ihm niemand erklären konnte, wie er in dieser Situation legal und rechtzeitig von A nach B hätte kommen sollen.
  • Für die SBB ist der Fall klar: Es besteht kein Anspruch auf Kulanz.

Trotz Gehbehinderung muss ein Senior eine Busse von 145 Franken bezahlen, weil er sich in einem vollen SBB-Pendlerzug mit 2.-Klasse-Billett in die 1. Klasse setzt, das berichtet der «Blick». Der 71-Jährige war im November aufgrund des akuten Lehrermangels als Aushilfe in einer Schule tätig und pendelte dafür zwischen Pfäffikon und Winterthur im Kanton Zürich.

Weil der Zug an einem Morgen kurz vor sieben Uhr so voll war, dass der Weg in die 2. Klasse blockiert gewesen sei, entschied sich der Senior aufgrund seiner kürzlich operierten Hüfte und seines angebrochenen Fusses, sich in die 1. Klasse zu setzen. Der Weg dorthin sei frei gewesen, sagt der 71-Jährige gegenüber «Blick». «Die Idee war, dass ich in die 2. Klasse wechsle, sobald ein Platz frei wird.»

Klassenwechsel war gar nicht möglich

Weil er ein 2.-Klasse-Billett gelöst hat und ein nachträglicher Klassenwechsel in Selbstkontrolle-Zügen der SBB nicht möglich ist, erhält der Senior dafür prompt eine Busse. «Kaum sass ich, kamen zwei Kontrolleurinnen und bemängelten, dass ich kein richtiges Ticket habe.»

Dass die 2. Klasse voll besetzt war, hätte die SBB-Angestellten nicht interessiert. «Sie sagten, die SBB seien nicht verpflichtet, den Fahrgästen Sitzplätze anzubieten.» Daraufhin stellten sie dem gehbehinderten Senior eine Busse in Höhe von 145 Franken aus.

SBB: «Es besteht kein Anspruch auf Kulanz»

Auch das nachträgliche Vorweisen eines Arztzeugnisses und ein Anruf beim Contact Center hilft nicht. Seitens der SBB habe man ihm lediglich gesagt, man verzichte «aus Kulanz» auf eine Strafanzeige. Weil der 71-Jährige vor zwei Jahren schon einmal ohne Ticket unterwegs war, gelte er als «Wiederholungstäter». Zu dem Vorfall meint der Senior: «Ich hatte damals vergessen, dass mein Generalabo abgelaufen war.»

Gegenüber «Blick» bleiben die Schweizerischen Bundesbahnen hart: «Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz.» Jeder Fall werde individuell geprüft, dabei sei die Gleichbehandlung zentral.

Obwohl dem 71-Jährigen klar ist, dass die SBB im Recht sind, stört er sich über das gefühllose Verhalten. «Hinter meinem Vergehen steckte keine böse Absicht. Niemand konnte mir erklären, wie ich in dieser Situation legal und rechtzeitig von A nach B hätte kommen sollen.»


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