Defektes Dachfenster Gericht spricht Handwerker der fahrlässigen Tötung schuldig

smi

19.1.2023

Das Gericht für Strafsachen des Kantons Basel-Stadt hat geurteilt: Die beiden Handwerker sind schuldig, fahrlässig den Tod einer jungen Frau verursacht zu haben. 
Das Gericht für Strafsachen des Kantons Basel-Stadt hat geurteilt: Die beiden Handwerker sind schuldig, fahrlässig den Tod einer jungen Frau verursacht zu haben. 
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Eine Frau ist von einem automatischen Dachfenster eingeklemmt worden und dabei gestorben. Ein Gericht hat zwei Handwerker schuldig gesprochen, die das Fenster montiert hatten.

smi

Im Dachfenster-Prozess ist das Urteil gesprochen: Die zwei Handwerker sind der fahrlässigen Tötung schuldig. Sie hatten es unterlassen, das automatisch schliessende Fenster daraufhin zu prüfen, ob es den Schliessvorgang abbricht, sobald es auf Widerstand stösst. Dies berichtet «20 Minuten».

Dieser Fehler hat eine junge Frau das Leben gekostet. Sie stand im Fenster, als sich dieses schloss, ihr Hals wurde eingeklemmt. 

Sowohl der Elektriker als auch dessen Vorgesetzter sind verantwortlich für ihren Tod. Ersterer erhält eine Strafe von 160 Tagessätze zu 110 Franken (17'600 Franken), der Chef muss 150 Tagessätze à 140 Franken (21'000 Franken) bezahlen. Ihr Verteidiger hatte Freispruch gefordert.