Bundesanwalt Gerichtskommission vertagt Entscheid zu Laubers Wiederwahl

SDA

28.8.2019

Der Entscheid, ob Michael Lauber Bundesanwalt bleiben soll, fällt erst in einer Woche. Das hat die Gerichtskommission am Mittwochabend bekannt gegeben. Das Parlament entscheidet aber wie geplant am 25. September.

Die Gerichtskommission des Parlaments hat noch nicht entschieden, ob sie Bundesanwalt Michael Lauber zur Wiederwahl empfiehlt oder nicht. Sie hat den Entscheid auf nächsten Mittwoch vertagt.

Das sagte Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) am Mittwochabend vor den Medien in Bern. Das Parlament wird wie geplant am 25. September entscheiden, ob es Lauber für eine weitere Amtszeit wählt.

Die Gerichtskommission hatte ihre Empfehlung für diesen Mittwoch in Aussicht gestellt. Der Grund für die Verschiebung: Der Kommission liegen zwei Anträge von Mitgliedern vor, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen.

Der Bundesanwalt müsse zu diesen Anträgen Stellung nehmen können, erklärte Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission. Lauber hat bis kommenden Montag Zeit für eine schriftliche Stellungnahme. Auf dieser Basis will die Kommission dann am Mittwoch ihre Empfehlung abgeben.

Der Entscheid zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber wurde vertagt.
Der Entscheid zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber wurde vertagt.
Bild: KEYSTONE/Peter Klaunzer

Kriterien offenbar umstritten

Vor rund zwei Wochen hatte Aebischer gegenüber Radio SRF gesagt, wenn es beim aktuellen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen.

Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Lauber die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt habe. Und nur in diesem Fall könnte die Kommission ihn nicht zur Wiederwahl empfehlen.

Auf diese Äusserungen angesprochen sagte Aebischer nun, die Kommission werde entscheiden. Es gehe auch um die Frage, ob sie politisch entscheiden dürfe. Wie die Anträge auf Nichtwiederwahl begründet werden, gab die Kommission nicht bekannt.

Lauber und Uster angehört

Klar ist lediglich, dass sie sowohl Bundesanwalt Michael Lauber als auch Hanspeter Uster als Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft angehört hat. Ausserdem wurde Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) als Vertreter der Geschäftsprüfungskommission (GPK) angehört. Lauber habe sich juristisch verteidigt, sagte Gschwind.

Der Bundesanwalt ist im Zusammenhang mit den Fifa-Verfahren stark unter Beschuss geraten. Er hatte sich mehrmals informell mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen und diese Treffen nicht protokolliert. Gemäss dem Bundesstrafgericht hat er damit gegen Verfahrensregeln verstossen. Lauber musste deshalb bei den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.

Die Aufsichtsbehörde führt ausserdem ein Disziplinarverfahren gegen Lauber. Dabei geht es auch um mindestens ein Treffen, das Laubergegenüber der Aufsichtsbehörde nicht angegeben hatte. Er machte geltend, sich nicht daran zu erinnern.

«Heraufbeschworene Krise»

Als die Aufsichtsbehörde im Mai die Disziplinaruntersuchung eröffnet hatte, war Lauber zum Gegenangriff übergegangen. Er sprach von einem «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft». Es handle sich um eine «heraufbeschworene institutionelle Krise», sagte Lauber damals.

Einen vorläufigen Teilsieg hat Lauber in der Zwischenzeit errungen: Die Aufsichtsbehörde darf die Leitung der Disziplinaruntersuchung nicht an einen Externen delegieren, wie sie es vorgesehen hatte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Parlament muss über die Wiederwahl Laubers entscheiden, bevor die Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung vorliegen. Einen Gegenkandidaten wird es laut Aebischer nicht geben: Wählt das Parlament Lauber nicht für eine weitere Amtszeit, wird die Stelle ausgeschrieben.

Eigentlich hätte das Parlament bereits in der Sommersession entscheiden sollen. Die Gerichtskommission beschloss damals aber, die Wiederwahl auf Herbst zu verschieben. Man wolle in der aufgeheizten Situation nichts überstürzen, hiess es. Auf die Frage, ob sich seither etwas verändert habe, wies Aebischer am Mittwoch auf den Entscheid des Bundesstrafgerichts hin.

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