Epidemiengesetz Jetzt gilt die «ausserordentliche Lage» – was das heisst

Von Anna Kappeler

16.3.2020

Ärzte behandeln einen Coronavirus-Patienten im Kantonsspital La Carita in Locarno.
Ärzte behandeln einen Coronavirus-Patienten im Kantonsspital La Carita in Locarno.
Bild:  Keystone

Also doch: Es wurde gemunkelt, jetzt ist es offiziell: Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Doch was heisst das? «Bluewin» erklärt's.

Ausnahmezustand in der Schweiz: Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Und: An allen Schweizer Landesgrenzen wird wegen des Coronavirus ab Mitternacht wieder kontrolliert. 

Das bedeutet einen landesweiten Notstand. Bereits im Verlauf des Tages hatten immer weitere Kantone diesen ausgerufen (alle Entwicklungen hier im Ticker), der Bund war also unter Handlungsdruck gestanden.



Ohne Epidemiengesetz könnte Bundesrat nicht so handeln

Der Bundesrat stützt seine Kompetenzen auf das Epidemiengesetz. Dieses gilt mit neuem Recht erst seit 2016. Seine Anwendung ist nun auch eine Premiere. Mit dem Gesetz wird die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen geregelt. 

Das Gesetz hat drei Stufen – die normale, die besondere und die aussergewöhnliche Lage. Die viel zitierte «ausserordentliche Lage» – jetzt gilt sie. 

Damit kann der Bundesrat Beschlüsse ohne Zustimmung von Parlament und Kantonen erlassen. Juristisch präzise spricht man dabei von Notverordnungskompetenz. Damit gemeint ist: Notrecht.

Ein Hausabwart bei seiner Arbeit im leeren Schulzimmer einer Primarschule in Stans. Diese ist wie alle anderen Schulen wegen des Coronavirus seit heute geschlossen.
Ein Hausabwart bei seiner Arbeit im leeren Schulzimmer einer Primarschule in Stans. Diese ist wie alle anderen Schulen wegen des Coronavirus seit heute geschlossen.
Bild: Keystone

Doch was genau ist Notrecht?

Wann der Bundesrat in der Schweiz Notrecht erlassen hat

Was viele nicht wissen: Aktuell und seit 2019 ist eine Notverordnung des Bundesrates in Kraft. Dies im Zusammenhang mit dem Streit zwischen der Schweiz und der EU um die Börsenäquivalenz. Deren Ziel: die hiesige Börse zu schützen.
Notrecht wurde weiter etwa in der Finanzkrise 2008 zur Rettung der UBS erlassen, genauso wie sieben Jahre zuvor beim Swissair-Grounding.
Notrecht hat die Regierung ausserdem im Ersten und Zweiten Weltkrieg erlassen. (aka)

Die Notverordnung bleibt das einzige notrechtliche Instrument, das die Bundesverfassung vorsieht.

Um Notrecht zu erlassen, muss eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit drohen. Diese sieht der Bundesrat jetzt gegeben. Er kann deshalb jetzt befristete Verordnungen erlassen – ohne Erlaubnis des Parlaments. Dauern diese länger als ein halbes Jahr, muss das Parlament der Verlängerung zustimmen. Auch die Kantone bekommen damit nur noch einen Vollzugsauftrag. 

Stufe zwei gilt bereits seit Freitag

Bereits am Freitag hatte der Bundesrat die Stufe zwei erlassen. Bereits bei einer «besonderen Lage» kann der Bund von den Kantonen Kompetenzen übernehmen und diesen Massnahmen anordnen. Normalerweise verstösst dies gegen das föderalistische System der Schweiz.

Und: De facto habe der Bundesrat die ausserordentliche Lage sehr wohl bereits am Freitag ausgerufen, schreibt die NZZ. So stütze sich die «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» vom Freitag erstmals ausdrücklich auch auf Artikel 185, Absatz 3 der Bundesverfassung ab.

Dazu erläuterte Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag an der Medienkonferenz, dass der Bundesrat die enge Zusammenarbeit mit den Kantonen wie bisher fortführen wolle. Alle beschlossenen Massnahmen wie Schulschliessungen oder Veranstaltungsverbote basierten demnach weiterhin auf der Stufe zwei des Epidemiengesetzes.

Einzige Ausnahme laut Berset: die Massnahmen in Bezug auf den Grenzverkehr. Diese stütze sich laut NZZ eben auf die Notrechtsklausel in der Bundesverfassung ab. Damit gemeint ist etwa, dass der Bundesrat bereits ab Freitag wieder Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen eingeführt hatte. Dies galt mit sofortiger Wirkung und lageabhängig.

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