Ständerat gegen Verbot «Goldene Fallschirme» sollen für hohe Bundeskader bleiben

SDA

9.11.2022 - 18:03

Im ersten Halbjahr sind knapp 2,6 Milliarden Franken Risikokapital amn Schweizer Startup-Firmen geflossen. (Symbolbild)
Im ersten Halbjahr sind knapp 2,6 Milliarden Franken Risikokapital amn Schweizer Startup-Firmen geflossen. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Eine Ständeratskommission will Abgangsentschädigungen für hohe Kader von Bundesbetrieben und -verwaltungen nicht verbieten. Sie stellt sich damit gegen eine Initiative aus dem Nationalrat.

Keystone-SDA

Abgangsentschädigungen an Angehörige des obersten Kaders der Bundesverwaltung? Diese hält die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) des Nationalrats nicht für angebracht. Mit 16 zu 4 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hatte sie deshalb im Sommer die parlamentarische Initiative beschlossen. Bei Bundesangestellten mittlerer und tieferer Stufe sollen Abgangsentschädigungen – beispielsweise bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen – weiterhin zulässig sein.

Doch die SPK des Ständerats macht dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung: Sie sieht in der von der Schwesterkommission ausgearbeiteten Initiative keinen Mehrwert, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Begründung: Abgangsentschädigungen gebe es ohnehin nur in Ausnahmefällen. Die Kommission lehnte den Vorstoss mit 9 zu 2 Stimmen ab.

Die Initiative aus der grossen Kammer verlangt, das Bundespersonalrecht so anpassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Kaderleute der Bundesverwaltung und der Anstalten des Bundes mehr möglich sind. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen zulässig sein. Die Mehrheit der SPK-N findet, dass aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund Abgangsentschädigungen beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt seien.

Nach dem Nein der Ständeratskommission geht die Initiative zurück an die SPK-N. Bleibt diese beim Ja, hat danach der Nationalrat das Wort.