Grosser Rat BE Grosser Rat nicht zufrieden mit BLS-Gesetzesvorschlag der Regierung

dagr, sda

5.9.2024 - 12:22

Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS liegt bisher noch kein solches vor. (Symbolbild)
Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS liegt bisher noch kein solches vor. (Symbolbild)
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Der Grosse Rat hat am Donnerstag in erster Lesung über das Gesetz debattiert, das künftig die Beteiligung des Kantons an der BLS regeln soll. Die von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vorgeschlagenen Änderungen kamen im Parlament gut an.

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Im Juli hatte die GPK ein präziseres BLS-Gesetz verlangt. Sie sah in vielen Punkten Verbesserungsbedarf. Das von der Regierung vorgelegte Gesetz sei «zu wenig griffig und «eine verpasste Chance», sagte der GPK-Sprecher Samuel Leuenberger (SVP) bei der Eintretensdebatte im Parlament.

Die erste Lesung zeigte, dass auch der Grosse Rat mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetz nicht zufrieden war. Das Gesetz verdiene seinen Namen nicht, sagte Manuel C. Widmer von der Fraktion der Grünen. «Es ist zu fad, zu mutlos», war Annegret Hebeisen-Christen namens der SVP-Fraktion der Meinung. «Es lief nicht immer gut bei der BLS», meinte Stefan Bütikofer (SP/Juso). Das müsse bedacht werden beim neuen Gesetz.

«Wer eine Mehrheitsbeteiligung hat, muss Einfluss nehmen», so Matthias Matti (Mitte). Das scheine ihm im vorliegenden Gesetz nicht gegeben. Mit dem neuen Gesetz müssten die Rollen geklärt und Transparenz geschaffen werden, sagte Sandra Hess (FDP). Ein Gesetz, das «allen gerecht wird», forderte Bruno Martin (EDU).

Der Kanton könne nicht nur Dividenden kassieren, «er muss auch handeln», sagte Tom Gerber (EVP). Auch die GLP war mit dem vorliegenden Gesetz nicht einverstanden, sie sei deshalb mit der Überarbeitung der GPK grösstenteils zufrieden, so Hannes Zaugg-Graf.

Kommission forderte zahlreiche Verbesserungen

Die GPK hatte unter anderem vorgeschlagen, den Kanton zu verpflichten, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner auszuschöpfen und seine Ziele zu schärfen.

Ausserdem sollte im Gesetz verankert werden, dass die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein soll, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe stehen.

Weiter schlug die Kommission vor, das Gesetz um einen Artikel zu ergänzen, in welchem die Mitwirkungspflichten der BLS gegenüber den zuständigen Organen des Grossen Rates verankert werden.

Die Verfassung will das Gesetz

Der Grosse Rat arbeitete sich in der ersten Lesung durch die verschiedenen Paragraphen des Gesetzes und folgte den Anträgen der GPK. Am Montag dürfte das Kantonsparlament die erste Lesung zum neuen BLS-Gesetz abschliessen. Danach muss die Regierung noch einmal über die Bücher.

Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG liegt bisher noch kein solches vor. Der Regierungsrat hatte das BLS-Gesetz im April vorgelegt.

Der Kanton Bern ist an der BLS AG mit knapp 56 Prozent beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Weiter sind andere Kantone und Gemeinden an der BLS beteiligt, ebenso Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.

An der BLS Netz AG hält der Kanton einen Anteil von 16,5 Prozent. Die restlichen Aktien gehören dem Mehrheitseigner Bund, der BLS und der SBB.