Das Genfer Strafgericht hat den früheren Buchhalter des Genfer Universitätsspitals (HUG) sowie einen Anwalt am Freitag zu teilbedingten Freiheitsstrafen von zweieinhalb und drei Jahren verurteilt. Sie hatten rund 22 Millionen Franken veruntreut.
Der 62-jährige frühere Buchhalter erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, sechs Monate davon unbedingt. Er wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung bestraft. Der um ein Jahr jüngere Anwalt wurde wegen berufsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt.
Die Verteidiger hatten für beide Beschuldigte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Stéphane Grodecki hatte demgegenüber Freiheitsstrafen von vier Jahren für den Buchhalter und fünf Jahren für den Genfer Anwalt gefordert.
Die beiden Verurteilten waren Studienkollegen. Der Buchhalter hatte den Anwalt 2007 damit beauftragt, ausstehende Rechnungsbeträge für das Spital einzutreiben. Dabei installierten die beiden ein System, dessen tatsächliche Kosten sich der Spitalleitung entzogen. Der Anwalt strich für seine Dienste ein Anwaltshonorar ein, obwohl es sich lediglich um administrative Arbeiten handelte.
Für Gerichtspräsidentin Alexandra Banna wiegte das Vergehen der beiden schwer. Als ehemaliger Beamter hätte der Buchhalter sich um das öffentliche Interesse sorgen müssen, er habe aber unter Missachtung buchhalterischer Grundsätze seinen Freund, den Anwalt, bereichert. Das Motiv des Anwalts sei das Streben nach Gewinnen gewesen.
Zwischen 2007 und 2015 soll der Genfer Anwalt etwas mehr als 50 Millionen Franken an Honoraren vom Universitätsspital kassiert haben. Diese Entschädigung sei klar überhöht gewesen, urteilte das Gericht. Über all die Jahre hinweg hätte er ein Salär von 28 Millionen Franken einstreichen dürfen.
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