Neuenburg Waffen und Drogen: Hanfbauer muss ins Gefängnis

SDA

25.9.2020 - 11:55

Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Littoral und Val-de-Travers in Boudry verhandelt.
Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Littoral und Val-de-Travers in Boudry verhandelt.
Bild: Keystone/Laurent Gillieron

Ein Neuenburger Hanfbauer muss wegen schwerer Drogen- und Waffendelikte zwei Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Strafe verurteilte ihn das Bezirksgericht Littoral und Val-de-Travers.

Die Richterin folgte in dem am Freitag veröffentlichten Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Der Angeklagte hat sich einer schweren Form des gewerbsmässigen Drogenhandels schuldig gemacht», urteilte Richterin Estelle Zwygart. Die Polizei hatte in seinem Haus in St-Sulpice NE 24 Kilo Marihuana in 33 Säcken sichergestellt. Das Rauschgift hätte zu einem Kilopreis von etwa 3'000 bis 4'000 Franken verkauft werden können.

Der Mann wurde zudem wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Er hortete unerlaubterweise 146 Waffen bei sich zuhause. Der Angeklagte sei ein Waffennarr, der zwar den Status eines Sammlers haben möchte, aber angesichts seiner Leichtigkeit des Umgangs mit Waffen weit davon entfernt sei, diese Kriterien zu erfüllen, sagte die Richterin.

Sie erinnerte daran, dass der Angeklagte während der Anhörung gesagt habe, dass er jeden Freitag bei sich «zuhause Apéros organisiert und dabei Waffen gekauft habe». Die Richterin kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine bedingte Strafe ungünstig seien, denn der Mann sei «kein Neuling und habe keine Skrupel». Der Angeklagte, der 64 Tage in Untersuchungshaft gesessen hat, muss die Gefängnisstrafe von 24 Monaten deshalb absitzen.

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