Coronavirus – Schweiz Härtefallregelung für Veranstaltungsbranche

SDA

1.7.2020 - 15:17

Medienkonferenz des Bundesrates über neue Massnahmen in der Coronavirus-Pandemie am Mittwoch im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern.
Medienkonferenz des Bundesrates über neue Massnahmen in der Coronavirus-Pandemie am Mittwoch im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Selbständigerwerbende können nun doch länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Hilfe bis Mitte September verlängert.

Zunächst hatte er die Hilfe ab Anfang Juni gestoppt. Dieser Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat.

Nun sollen Selbständigerwerbende länger entschädigt werden, falls sie von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.

Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat schreibt. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes würden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingten aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits.

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