Unfall in St. GallenHeuballen kracht in Autos – Bauer muss teuer bezahlen
loe
4.9.2024
Ende Juni befestigt ein Landwirt auf einer abschüssigen Wiese einen grossen Heuballen nicht ordnungsgemäss. Dieser kommt ins Rollen und sorgt auf der Hauptstrasse für einen verletzten Mann.
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04.09.2024, 17:19
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ende Juni kracht ein Heuballen in zwei Autos.
Ein 60-jähriger Mann wurde dabei leicht verletzt.
Nun muss ein 23-jähriger Landwirt tief in die Tasche greifen.
Ende Juni wollte ein 23-jähriger Landwirt in Krummenau SG mit einem Motorkarren Heuballen pressen. Dabei deponierte er den gepressten Ball mitten auf der Wiese, die leicht schräg war. Der Mann vergass den Heuballen zu sichern, worauf er auf die Strasse rollte und die Frontseite einer 49-jährigen Fiat-Fahrerin traf.
Der Heuballen geriet daraufhin auf die andere Fahrspur und krachte frontal in mit Ford Mustang zusammen. Das Auto wurde von einem 60-Jährigen gelenkt.
Schaden in der Höhe von 11'000 Franken verursacht
Am Fiat entstand ein Schaden von 8'000 Franken, dabei wurde niemand verletzt. Der 60-jährige Mustang-Fahrer wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. Am Auto entstand ein Schaden von rund 3'000 Franken.
Laut der St. Galler Staatsanwaltschaft handelte der 23-Jährige pflichtwidrig, wie «20 Minuten» berichtet. Er habe den Heuballen auf einer abfallenden Wiese abgeladen, ohne ihn am Boden zu befestigen, an einer flachen Stelle abzustellen oder auf eine andere Weise sicherzustellen.
«Dadurch schuf er eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie für das fremde Eigentum der Nutzer der sich unterhalb befindlichen Strasse», heisst es im Strafbefehl. Mit seinem Verhalten habe der Beschuldigte die Beschädigung zweier Fahrzeuge und die Verletzung einer Person «adäquat kausal verursacht». Weiter heisst es: «Dass ein Heuballen bei solch abschüssigem Terrain wegrollen könnte, war von vorneherein erkennbar und wäre bei pflichtgemässem Handeln vermeidbar gewesen».
Beschuldigter muss tief in die Tasche greifen
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den 23-Jährigen Ende August der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben von Menschen oder fremden Eigentum schuldig. Der Beschuldigte muss 1300 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten in der Höhe von 650 Franken aufkommen. Zudem wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen von je 110 Franken verurteilt.