GesundheitskostenSchweizer Haushalte ächzen unter Prämienlast
SDA
8.9.2020 - 01:46
Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit schmälern das Einkommen vieler Haushalte spürbar. Das schlägt auf die ohnehin schon hohe Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien durch.
Weil viele Haushalte wegen der Corona-Pandemie weniger Geld haben, führt bereits eine Erhöhung der Krankenkassenprämien um 1 Prozent im nächsten Jahr zu einer massiven Mehrbelastung, wie der Online-Vergleichsdienst Comparis am Dienstag bekanntgab.
Im Schnitt entfallen 6,2 Prozent der Haushaltsausgaben laut einer Budgeterhebung des Bundes auf die Krankenkassenprämien. Bei einer Lohnreduktion von 20 bis 30 Prozent steigt die Prämienbelastung im ungünstigsten Fall auf bis zu 16 Prozent des Bruttoeinkommens.
Prämienbelastung der Erwachsenen
Untersucht hat Comparis dabei die Prämienbelastung für Erwachsene ohne Unfalldeckung mit dem am weitesten verbreiteten Hausarztmodell und der Minimalfranchise in Zürich, Bern, Bellinzona und Genf bei einem Median-Bruttolohn von 6538 Franken pro Monat.
Im Schnitt beträgt demnach die Belastung durch die Grundversicherung in den Städten Zürich, Bern und Bellinzona 7 Prozent des Einkommens. In Genf sind es 8 Prozent. Bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit steigt die Belastung jeweils um 2 Prozent.
Arbeitslose mit einer Lohneinbusse von 30 Prozent müssten gar plötzlich 16 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden. Die Bandbreite zwischen dem jeweils günstigsten und teuersten Anbieter pro Region sei jedoch gross.
Versicherer dürften Anstieg bremsen
Der Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly erwartet basierend auf einer KOF-Prognose, dass die Gesundheitskosten im laufenden Jahr um 3,3 Prozent zunehmen. Tatsächlich dürfte der Anstieg der Krankenkassenprämien mit 1 Prozent aber deutlich geringer ausfallen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Rezession dürften die Versicherer einen Teil ihrer Reserven abbauen und so den Prämienanstieg dämpfen, so Schneuwly. Der Bundesrat wird Ende September die Prämien in der Grundversicherung für das kommende Jahr bekanntgeben.